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	<title>Auszahlung der Pauschale - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-10-17T14:31:10Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in EFAS-Wiki</subtitle>
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		<id>http://efas.muenchen.de/index.php?title=Auszahlung_der_Pauschale&amp;diff=225&amp;oldid=prev</id>
		<title>Efas-admin am 22. Juni 2016 um 11:59 Uhr</title>
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		<updated>2016-06-22T11:59:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wieso bezahlt GV3 einmal die komplette Pauschale und ein anderes Mal nur einen Teil?&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Sozialreferat wurde vereinbart, dass GV3 die komplette Pauschale für das Mittagessen dann ausbezahlen kann, wenn &lt;br /&gt;
- eine Kostenübernahmeerklärung mindestens 4 Monate im Schulhalbjahr gültig ist&lt;br /&gt;
- die theoretische Möglichkeit besteht, dass eine Kostenübernahmeerklärung auf mind. 4 Monate Laufzeit verlängert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insbesondere der 2. Fall, führt zu Verwirrungen. Wir möchten Ihnen hier etwas Hilfestellung anhand von Beispielen geben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Sie beantragen zu Beginn des 1. Schulhalbjahres Zuschüsse für das Mittagessen. Dabei gilt die Kostenübernahmeerklärung von 01.09. bis 31.10. Die Kostenübernahmeerklärung gilt für 2 Monate, kann jedoch durch das Sozialreferat/Jobcenter verlängert werden. &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ergebnis: Ausbezahlung des vollen Zuschusses&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Sie beantragen zu unserem 2. Nachmeldetermin im Dezember im 1. Schulhalbjahr Zuschüsse für das Mittagessen. Dabei gilt die Kostenübernahmeerklärung von 01.09. bis 31.10. Die Kostenübernahmeerklärung gilt für 2 Monate, kann jedoch durch das SozialreferatJobcenter verlängert werden. &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ergebnis: Ausbezahlung des vollen Zuschusses&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Sie beantragen zu unserem 2. Nachmeldetermin im Dezember im Schulhalbjahr Zuschüsse für das Mittagessen. Dabei gilt die Kostenübernahmeerklärung von 01.12. bis 28.02., also 3 Monate im Schulhalbjahr. Eine Kostenübernahmeerklärung für den vorherigen Zeitraum existiert nicht. Da die Kostenübernahmeerklärung nicht auf eine Laufzeit von mehr als 4 Monaten im Schulhalbjahr verlängert werden kann, können wir nur den anteiligen Pauschalbetrag von 3 Monaten ausbezahlen. &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ergebnis: Ausbezahlung des anteiligen Zuschusses&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Hauptseite|Hauptseite]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Efas-admin</name></author>
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