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- Bitte senden Sie uns den [https://efas.muenchen.de/images/2/23/Meldebogen_Standard_befuellbar.pdf Meldebogen], die [https://efas.muenchen.de/images/8/89/Anlage_BTL_TabelleMeldebogen_KE-Erfassung_ausfuellbar_0918.pdf tabellarische Übersicht] <u> | - Bitte senden Sie uns den [https://efas.muenchen.de/images/2/23/Meldebogen_Standard_befuellbar.pdf Meldebogen], die [https://efas.muenchen.de/images/8/89/Anlage_BTL_TabelleMeldebogen_KE-Erfassung_ausfuellbar_0918.pdf tabellarische Übersicht] <u>'''ODER'''</u> die zugehörigen Kostenübernahmeerklärungen <u>und</u> Anträge [[Sonstige Notlage|sonstige finanzielle oder soziale Notlage]] entweder per Fax <u>oder</u> per Rapport zu. Eine <u>einmalige </u>Zusendung ist ausreichend. | ||
- | - Sie können uns '''ENTWEDER '''die Kostenübernahmeerklärungen zuschicken '''ODER''' die [https://efas.muenchen.de/images/8/89/Anlage_BTL_TabelleMeldebogen_KE-Erfassung_ausfuellbar_0918.pdf tabellarische Übersicht]. Beides zusammen ist <u>nicht </u>erforderlich. Sofern Sie die [https://efas.muenchen.de/images/8/89/Anlage_BTL_TabelleMeldebogen_KE-Erfassung_ausfuellbar_0918.pdf tabellarische Übersicht] verwenden, benötigen wir jedoch auch '''immer''' eine Kopie der genehmigten Anträge [[Sonstige Notlage|sonstige finanzielle oder soziale Notlage]] '''sowie''' der Kostenübernahmeerklärungen nach dem AsylbLG. | ||
- Wenn Sie uns bereits ein Kind gemeldet haben, dann brauchen Sie uns die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung in diesem | - Wenn Sie uns bereits ein Kind gemeldet haben, dann brauchen Sie uns die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung in diesem Schul<u>halb</u>jahr nicht mehr nachreichen. Auch eine Meldung zu einem Nachmeldetermin ist nicht notwendig. Eine Meldung pro Schulhalbjahr ist ausreichend. Wir benötigen eine erneute Meldung erst im neuen Schul(halb)jahr. | ||
- Häufig kommt es zu Problemen, ob uns '''Verlängerungen von Kostenübernahmeerklärungen''' gemeldet werden sollen oder nicht. Wir hoffen, anhand eines Beispiels diesen Fall klarer machen zu können:<br/> Angenommen, Sie haben uns bspw. zum Auszahlungstermin im Oktober des 1. Schulhalbjahres ein Kind gemeldet, dessen Kostenübernahmeerklärung am 31.10. ausgelaufen ist, so brauchen Sie uns innerhalb des 1. Schulhalbjahres die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung (ab 01.11.) nicht melden, da der komplette Zuschuss für das 1. Schulhalbjahr ja schon ausbezahlt wurde. Sie müssen uns diese Kostenübernahmeerklärung erst wieder zum 2. Schulhalbjahr melden, sofern die verlängerte Kostenübernahmeerklärung im März noch eine Gültigkeit aufweist. | - Häufig kommt es zu Problemen, ob uns '''Verlängerungen von Kostenübernahmeerklärungen''' gemeldet werden sollen oder nicht. Wir hoffen, anhand eines Beispiels diesen Fall klarer machen zu können:<br/> Angenommen, Sie haben uns bspw. zum Auszahlungstermin im Oktober des 1. Schulhalbjahres ein Kind gemeldet, dessen Kostenübernahmeerklärung am 31.10. ausgelaufen ist, so brauchen Sie uns innerhalb des 1. Schulhalbjahres die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung (ab 01.11.) nicht melden, da der komplette Zuschuss für das 1. Schulhalbjahr ja schon ausbezahlt wurde. Sie müssen uns diese Kostenübernahmeerklärung erst wieder zum 2. Schulhalbjahr melden, sofern die verlängerte Kostenübernahmeerklärung im März noch eine Gültigkeit aufweist. | ||
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Weiterhin ist darauf zu achten, dass Restmittel immer <u>nur</u> zum <u>ersten</u> Meldetermin eines Schul<u>halb</u>jahres anzugeben sind, da es sonst zu mehrfachen Verrechnungen kommen kann. Die beantragten Gelder werden dann um die Restmittel gemindert. | Weiterhin ist darauf zu achten, dass Restmittel immer <u>nur</u> zum <u>ersten</u> Meldetermin eines Schul<u>halb</u>jahres anzugeben sind, da es sonst zu mehrfachen Verrechnungen kommen kann. Die beantragten Gelder werden dann um die Restmittel gemindert. | ||
Falls die vorhandenen Restmittel jedoch für das aktuelle Schul<u>halb</u>jahr noch ausreichend sind und Sie <u>keine</u> Gelder bzw. <u>keine</u> Auszahlung benötigen, können Sie dies im Antrag entsprechend kennzeichnen. Das Feld hierfür befindet sich direkt unter dem Feld "Restmittel", Auszahlung | Falls die vorhandenen Restmittel jedoch für das aktuelle Schul<u>halb</u>jahr noch ausreichend sind und Sie <u>keine</u> Gelder bzw. <u>keine</u> Auszahlung benötigen, können Sie dies im Antrag entsprechend kennzeichnen. Das Feld hierfür befindet sich direkt unter dem Feld "Restmittel", Auszahlung gewünscht Ja <u>oder</u> Nein. | ||
Restmittel für das Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Restmittel aus der [[Sonstige Notlage|sonstigen finanziellen oder sozialen Notlage]] dürfen NICHT miteinander vermischt werden. Bei den Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich nämlich um Gelder des Bundes bzw. Landes. Bei der [[Sonstige Notlage|sonstigen finanziellen oder sozialen Notlage]] handelt es sich um Gelder aus dem Budget der Stadt München. | Restmittel für das Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Restmittel aus der [[Sonstige Notlage|sonstigen finanziellen oder sozialen Notlage]] dürfen NICHT miteinander vermischt werden. Bei den Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich nämlich um Gelder des Bundes bzw. Landes. Bei der [[Sonstige Notlage|sonstigen finanziellen oder sozialen Notlage]] handelt es sich um Gelder aus dem Budget der Stadt München. | ||
Aktuelle Version vom 14. August 2025, 09:23 Uhr
Bei der Befüllung unserer Formulare gibt es einige Punkte zu beachten. Wenn Sie diese berücksichtigen, so beschleunigt dies zum einen die Bearbeitung bei GV1/BuT und zum anderen müssen Sie nicht unsere Rückfragen beantworten.
Ausfüllen unserer Formulare
Bitte achten Sie darauf, dass Formulare (Meldebogen und tabellarische Übersicht) abgestempelt und unterschrieben sind. Die Kostenübernahmeerklärungen des Jobcenters bzw. Anträge auf sonstige finanzielle oder soziale Notlage sollten ebenfalls von der Schule abgestempelt sein. Dies dient als Nachweis, dass das Kind tatsächlich an der schulischen Mittagsverpflegung und/oder den eintägigen Schulausflügen teilnimmt.
Hier haben wir Ihnen eine kleine Hilfe für das Befüllen des Meldeformblattes bereitgestellt.
Wie muss ich melden?
- Bitte senden Sie uns den Meldebogen, die tabellarische Übersicht ODER die zugehörigen Kostenübernahmeerklärungen und Anträge sonstige finanzielle oder soziale Notlage entweder per Fax oder per Rapport zu. Eine einmalige Zusendung ist ausreichend.
- Sie können uns ENTWEDER die Kostenübernahmeerklärungen zuschicken ODER die tabellarische Übersicht. Beides zusammen ist nicht erforderlich. Sofern Sie die tabellarische Übersicht verwenden, benötigen wir jedoch auch immer eine Kopie der genehmigten Anträge sonstige finanzielle oder soziale Notlage sowie der Kostenübernahmeerklärungen nach dem AsylbLG.
- Wenn Sie uns bereits ein Kind gemeldet haben, dann brauchen Sie uns die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung in diesem Schulhalbjahr nicht mehr nachreichen. Auch eine Meldung zu einem Nachmeldetermin ist nicht notwendig. Eine Meldung pro Schulhalbjahr ist ausreichend. Wir benötigen eine erneute Meldung erst im neuen Schul(halb)jahr.
- Häufig kommt es zu Problemen, ob uns Verlängerungen von Kostenübernahmeerklärungen gemeldet werden sollen oder nicht. Wir hoffen, anhand eines Beispiels diesen Fall klarer machen zu können:
Angenommen, Sie haben uns bspw. zum Auszahlungstermin im Oktober des 1. Schulhalbjahres ein Kind gemeldet, dessen Kostenübernahmeerklärung am 31.10. ausgelaufen ist, so brauchen Sie uns innerhalb des 1. Schulhalbjahres die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung (ab 01.11.) nicht melden, da der komplette Zuschuss für das 1. Schulhalbjahr ja schon ausbezahlt wurde. Sie müssen uns diese Kostenübernahmeerklärung erst wieder zum 2. Schulhalbjahr melden, sofern die verlängerte Kostenübernahmeerklärung im März noch eine Gültigkeit aufweist.
Was gibt es beim Wohnort der Kinder zu beachten?
RBS-GV1/BuT kann nur die Kosten für Kinder übernehmen, die innerhalb der Landeshauptstadt München wohnen. Für Kinder, die im Umland wohnen, muss beim zuständigen Landratsamt (bspw. München, Fürstenfeldbruck...) die Kostenerstattung angemeldet werden.
Restmittel
Im Feld "Restmittel" auf dem Meldebogen müssen Sie sowohl die Restmittel für das Mittagessen als auch die Restmittel für die eintägigen Schulausflüge angeben. Bitte beachten Sie, dass für die Mittagsverpflegung nur Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eingetragen werden sollen. Sonstige Notlage zählt nicht dazu.
Weiterhin ist darauf zu achten, dass Restmittel immer nur zum ersten Meldetermin eines Schulhalbjahres anzugeben sind, da es sonst zu mehrfachen Verrechnungen kommen kann. Die beantragten Gelder werden dann um die Restmittel gemindert.
Falls die vorhandenen Restmittel jedoch für das aktuelle Schulhalbjahr noch ausreichend sind und Sie keine Gelder bzw. keine Auszahlung benötigen, können Sie dies im Antrag entsprechend kennzeichnen. Das Feld hierfür befindet sich direkt unter dem Feld "Restmittel", Auszahlung gewünscht Ja oder Nein.
Restmittel für das Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Restmittel aus der sonstigen finanziellen oder sozialen Notlage dürfen NICHT miteinander vermischt werden. Bei den Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich nämlich um Gelder des Bundes bzw. Landes. Bei der sonstigen finanziellen oder sozialen Notlage handelt es sich um Gelder aus dem Budget der Stadt München.
Auch die Zuschüsse für Mittagessen und eintägige Schulausflüge dürfen NICHT miteinander vermischen dürfen.