Eintägige Schulausflüge: Unterschied zwischen den Versionen
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< | <span style="font-size:medium"><big>Bei einem '''eintägigen''' Schulausflug muss es sich um eine '''"schulische Veranstaltung"''' handeln. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung als schulische Veranstaltung einzuordnen ist, trifft allein die jeweilige Schule. Zu den eintägige Schulausflügen zählen in der Regel Ausflüge in den Zoo, in ein Puppentheater oder aber auch sog. Wintersporttage. Ebenso können Veranstaltungen, die <u>in</u> den Räumlichkeiten der Schule stattfinden wie z.B. Theateraufführungen oder Zirkusprojekte als eintägiger Schulausflug anerkannt werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass Kosten für eintägige Schulausflüge im Rahmen einer Schul-AG/Wahlfach übernommen werden. Neben den Eintrittsgeldern zählen auch die Fahrtkosten zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen.</big></span> | ||
<span style="font-size:medium">< | <span style="font-size:medium"><big>Fahrten ins Skilager, die über mehrere Tage andauern, zählen hingegen <u>nicht</u> zu den eintägigen Schulausflügen, sondern zu den mehrtägigen Schulausflügen. Die Kosten für mehrtägige Fahrten sind bei dem bzw. der Leistungssachbearbeiter*in zu beantragen, der bzw. die auch die Kostenübernahmeerklärung ausgestellt hat.</big></span> | ||
<span style="font-size:medium">< | <span style="font-size:medium"><big>Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen können über die Ausflugskosten abgerechnet werden. Anders bei einem sog. Lunchpaket, das dann über BuT-Mittagsverpflegung abgerechnet werden muss. </big></span> | ||
<span style="font-size:medium">< | <span style="font-size:medium"><big><span style="line-height:normal">Der Preis pro Kind für eintägige Schulausflüge sollte so ermittelt werden, dass die geschätzten Kosten für ein Kind für das gesamte Schulhalbjahr abgedeckt werden können. Am Ende des Schulhalbjahres sollten keine hohen Beträge an Restmitteln verbleiben. </span><span style="line-height:normal">Die Pauschale pro Kind errechnet sich wie folgt:</span></big></span> | ||
<div><span style="font-size:medium"><u>Berechnungsformel:</u> Preis = <u>geschätzte Kosten der Ausflüge aller BuT-Kinder im SHJ</u></span></div> <div><span style="font-size:medium"> Anzahl aller BuT-Kinder im SHJ</span></div> | <div><span style="font-size:medium"><big><u>Berechnungsformel:</u> Preis = <u>geschätzte Kosten der Ausflüge aller BuT-Kinder im SHJ</u></big></span></div> <div><span style="font-size:medium"><big> Anzahl aller BuT-Kinder im SHJ</big></span></div> | ||
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Aktuelle Version vom 29. Oktober 2025, 08:36 Uhr
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden auch die eintägigen Schulausflüge bezuschusst.
Bei einem eintägigen Schulausflug muss es sich um eine "schulische Veranstaltung" handeln. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung als schulische Veranstaltung einzuordnen ist, trifft allein die jeweilige Schule. Zu den eintägige Schulausflügen zählen in der Regel Ausflüge in den Zoo, in ein Puppentheater oder aber auch sog. Wintersporttage. Ebenso können Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden wie z.B. Theateraufführungen oder Zirkusprojekte als eintägiger Schulausflug anerkannt werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass Kosten für eintägige Schulausflüge im Rahmen einer Schul-AG/Wahlfach übernommen werden. Neben den Eintrittsgeldern zählen auch die Fahrtkosten zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen.
Fahrten ins Skilager, die über mehrere Tage andauern, zählen hingegen nicht zu den eintägigen Schulausflügen, sondern zu den mehrtägigen Schulausflügen. Die Kosten für mehrtägige Fahrten sind bei dem bzw. der Leistungssachbearbeiter*in zu beantragen, der bzw. die auch die Kostenübernahmeerklärung ausgestellt hat.
Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen können über die Ausflugskosten abgerechnet werden. Anders bei einem sog. Lunchpaket, das dann über BuT-Mittagsverpflegung abgerechnet werden muss.
Der Preis pro Kind für eintägige Schulausflüge sollte so ermittelt werden, dass die geschätzten Kosten für ein Kind für das gesamte Schulhalbjahr abgedeckt werden können. Am Ende des Schulhalbjahres sollten keine hohen Beträge an Restmitteln verbleiben. Die Pauschale pro Kind errechnet sich wie folgt: