Kooperativer Ganztag: Unterschied zwischen den Versionen

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<div class="mw-parser-output"><p>Mit Stadtratsbeschluss vom 10.04.2018 wurde die Umsetzung des Modellprojekts der Kooperativen Ganztagsbildung im Grundschulbereich beschlossen.</p><p>Für die Ganztagsbetreuung von Schulkindern ist eine Mittagsverpflegung erforderlich. Diese ist Teil des pädagogischen Angebots und wird vom Ganztagskooperationspartner (nachfolgend als GK-Partner benannt) organisiert.
 
</p><p>Hierbei gibt es im Vergleich zum bisherigen Verfahren <i>einige Änderungen:</i>
<span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Hier finden Sie Informationen zur Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehrtägige Ausflüge&nbsp;''<u>im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung (KOGA)</u>''</span></span>
</p><p>
 
<b>I. Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung</b>
&nbsp;
<b>1. Freifinanzierte Betreuungseinrichtungen</b>
 
Anspruch auf Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Schüler*Innen, die im SGB II-, SGB XII-, Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Bezug nach BKiGG stehen und darüber hinaus auch solche Schüler*Innen, die zwar keine der genannten Leistungen beziehen, sich aber in einem vergleichbaren finanziellen Engpass (= „sonstige Notlage“) befinden. Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr pauschal berechnet. Die Pauschale errechnet sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:
== <span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">'''<u>Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung</u>'''</span></span> ==
</p><p>Durchschnittlicher Mittagessenpreis x 95 Schultage x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen
 
</p><p>Zur Berechnung der Anzahl der Schultage werden die Vorgaben des StMAS angewandt, wonach pro Schuljahr bis zu 190 Schultage anzusetzen sind, was somit pro Schulhalbjahr 95 Schultage ergibt (Schreiben vom 07.10.2013, VI 1/7013-1/1)
 
</p><p>Für das 1. SHJ ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich, welche den Gültigkeitszeitraum vom 01.09. des Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres ausweist. Entgegen dem regulären Schuljahr, beginnt für die Beantragung von BuT-Leistungen das 2. Schulhalbjahr erst am 01.03. und endet zum 31.08.
=== [https://efas.muenchen.de/images/2/24/Freifinanzierte_KOGA_Schulstandorte.pdf <u><span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">F</span></span></u><span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;"><u>reifinanzierte Betreuungseinrichtungen</u></span></span>] ===
</p><p>Folgende Modellstandorte reichen den „Antrag des <i>nicht-städtischen Kooperationspartners</i> auf Gewährung von Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehr-tägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ bitte bei RBS-GV1/BuT ein.
 
- Gustl-Bayrhammer-Str. (Kreisjugendring München)
&nbsp;
- Helmut-Schmidt-Allee (Innere Mission e. V.)
 
- Pfanzeltplatz (Arbeiterwohlfahrt München)
<span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Anspruch auf Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Schüler*Innen, die im SGB II-, SGB XII-, Wohngeld- oder Kinderzuschlag- nach BKiGG oder AsylbLG-Bezug stehen und darüber hinaus auch solche Schüler*Innen, die zwar keine der genannten Leistungen beziehen, sich aber in einem vergleichbarem finanziellen Engpass (= „sonstige Notlage“) befinden.</span></span>
- Ruth-Drexel-Str. (Caritas München)
 
</p><p><b>2. Gebührenfinanzierte Betreuungseinrichtung</b>
&nbsp;
Bei <i>städtischen Betreuungseinrichtungen</i>, welche über Gebühren finanziert sind, erfolgt die Gebührenminderung hinsichtlich der Mittagsverpflegung über die Zentrale Gebührenstelle des Referates für Bildung und Sport. Für weitere Informationen wenden sich folgende Modellstandorte bitte an kitasb.zg.rbs@muenchen.de
 
- Baierbrunner Str. (Städt. Tagesheim)
<span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Die Gelder sind beim Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertragsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) mit [https://efas.muenchen.de/images/b/bf/Meldebogen_nichtstaedtischeKoGaPartner_1SHJ_befüllbar.pdf Meldebogen]&nbsp;nebst den Kostenübernahmeerklärungen und der tabellarischen Kostenaufstellung zu beantragen. Die tabellarische Kostenaufstellung ist über Frau Ongherth, Tel.: 233-41633 erhältlich.</span></span>
- Bauhausplatz (Städt. Tagesheim)
 
- Berg-am-Laim-Str. (Städt. Tagesheim)
&nbsp;
- Hanselmannstr. (Städt. Hort)
 
- Konrad-Celtis-Str. (Städt. Tagesheim)
<span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Für das '''1. SHJ''' ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich, welche den Gültigkeitszeitraum vom '''01.09. des Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres''' ausweist. Entgegen dem regulären Schuljahr, beginnt für die Beantragung von Bildung- und Teilhabeleistungen das 2. Schulhalbjahr erst am 01.03. und endet zum 31.08.</span></span>
- Mariahilfplatz (Städt. Hort)
 
- Ravensburger Ring (Städt. Tagesheim)
&nbsp;
- Schererplatz (Städt. Hort)
 
- Schrobenhausener Str.(Städt. Hort)
=== [https://efas.muenchen.de/images/3/3d/Gebuehrenfinanzierte_KOGA_Schulstandorte.pdf <span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;"><u>Gebührenfinanzierte Betreuungseinrichtung</u></span></span>] ===
</p><p><b>II. Zuschuss für ein- und mehrtägige Schulausflüge sowie ein-/mehrtägige Ausflüge der GK-Partner</b>
 
<b>1. Grundschulbereich</b>
&nbsp;
<b>1. 1. eintägige Schulausflüge</b>
 
Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine „schulische Veranstaltung“ handeln. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung als schulische Veranstaltung einzuordnen ist, trifft allein die jeweilige Schule. Für einen Schulausflug in diesem Sinne ist außerdem Voraussetzung, dass die Räumlichkeiten der Schule verlassen werden. Daher sind Schulveranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden wie z. B. Theateraufführungen oder Schulfeste keine eintägigen Schulausflüge. Weiteres Kriterium ist außerdem noch, dass der Ausflug nur einen Tag dauern darf. Zu den eintägigen Schulausflügen zählen typischerweise Ausflüge in den Zoo, ins Puppentheater oder Museum. Neben den Eintrittsgeldern zählen auch die Fahrtkosten zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen.
<span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Bei städtischen Betreuungseinrichtungen, welche über Gebühren finanziert sind, erfolgt die Gebührenminderung hinsichtlich der Mittagsverpflegung über&nbsp;</span>RBS-A-4 oder RBS-KITA.</span>
</p><p>Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr berechnet.
 
Bitte reichen Sie hierzu den „Antrag der Schule auf Gewährung von Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für eintägige Schulausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ ohne Angaben zur Mittagsverpflegung bei RBS-GV1/BuT ein.
&nbsp;
</p><p>Die Zuschüsse errechnen sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:
 
</p><p>Summe der voraussichtlichen Kosten für eintägige Schulausflüge/SHJ x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen
== <span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">'''<u>Leistungen für ein-/mehrtägige Ausflüge</u>'''</span></span> ==
</p><p><b>1. 2. mehrtägige Schulausflüge</b>
 
</p><p>Die Beantragung läuft weiterhin durch die Erziehungsberechtigen über die jeweiligen Leistungssachbearbeiter*innen der Sozialbürgerhäuser.
&nbsp;
</p><p><b>2. Freifinanzierte und gebührenfinanzierte Betreuungseinrichtungen</b>
 
</p><p><b>2.1. eintägige Ausflüge</b>
 
</p><p>Das Abrechnungsverfahren befindet sich aktuell noch in Klärung. Hierzu erfolgen gesonderte Informationen.
=== <span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;"><u>Freifinanzierte Betreuungseinrichtung</u></span></span> ===
</p><p><b>2.2. mehrtägige Ausflüge</b>
 
</p><p>Das Abrechnungsverfahren befindet sich aktuell noch in Klärung. Hierzu erfolgen gesonderte Informationen.
&nbsp;
</p><p>
 
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir selbstverständlich jederzeit telefonisch zur Verfügung.
<span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden ein- und mehrtägige Ausflüge des KOGA-Partners über RBS-GV1/BuT ausgezahlt werden.</span></span>
</p></div>
 
&nbsp;
 
<span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Die Gelder sind beim Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertragsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) mit [https://efas.muenchen.de/images/b/bf/Meldebogen_nichtstaedtischeKoGaPartner_1SHJ_befüllbar.pdf Meldebogen]&nbsp;nebst den Kostenübernahmeerklärungen und der tabellarischen Kostenaufstellung zu beantragen. Die tabellarische Kostenaufstellung ist über Frau Ongherth, Tel.: 233-41633 erhältlich.</span></span>
 
&nbsp;
 
==== <span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Eintägige Ausflüge</span></span> ====
 
&nbsp;
 
<span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Bei einem '''eintägigen''' Ausflug muss es sich um eine Veranstaltung des KOGA-Partners handeln, welche im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung einzuordnen ist. Zu den Ausflügen zählen in der Regel Ausflüge in den Zoo oder in ein Puppentheater. Ebenso können Veranstaltungen, die '''in''' den Räumlichkeiten des KOGA-Partner stattfinden wie z.B. Theateraufführungen oder Zirkusprojekte als eintägiger Ausflug anerkannt werden. Neben Eintrittsgeldern werden auch Fahrtkosten und Ausleihgebühren (bspw. bei Ski- und Rodelausflügen) zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen gezählt. Nicht abrechenbar sind Lunchpakete.</span></span>
 
&nbsp;
 
==== <span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Mehrtägige Ausflüge</span></span> ====
 
&nbsp;
 
<span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung des KOGA-Partners handelt, mit mindestens einer Übernachtung außerhalb der Räumlichkeiten des KOGA-Partners.</span></span>
 
&nbsp;
 
 
 
=== <span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;"><u>Gebührenfinanzierte Betreuungseinrichtung</u></span></span> ===
 
&nbsp;
 
<span style="font-size:medium;">analog den Leistungen für&nbsp;ein-/mehrtägige Ausflüge bei freifinanzierten&nbsp;Betreuungseinrichtungen</span>
 
&nbsp;
 
== <span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Ansprechpartnerin</span></span> ==
 
<span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Ansprechpartnerin bei Fragen zur Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in freifinanzierten Betreuungseinrichtungen und für ein-/mehrtägige Ausflüge von frei- und gebührenfinanzierten Betreuungseinrichtungen: Frau Ongherth, Tel: 089/233-41633 oder [mailto:foerdmittagessen.rbs@muenchen.de foerdmittagessen.rbs@muenchen.de]</span></span>
 
 
== <span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">Antragsformular</span></span> ==
 
 
<span style="font-size:medium;"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif;">[https://efas.muenchen.de/images/b/bf/Meldebogen_nichtstaedtischeKoGaPartner_1SHJ_befüllbar.pdf Meldebogen für nicht-städtische KoGa-Partner]</span></span>

Aktuelle Version vom 16. April 2026, 07:36 Uhr

Hier finden Sie Informationen zur Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehrtägige Ausflüge im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung (KOGA)

 

Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

Freifinanzierte Betreuungseinrichtungen

 

Anspruch auf Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Schüler*Innen, die im SGB II-, SGB XII-, Wohngeld- oder Kinderzuschlag- nach BKiGG oder AsylbLG-Bezug stehen und darüber hinaus auch solche Schüler*Innen, die zwar keine der genannten Leistungen beziehen, sich aber in einem vergleichbarem finanziellen Engpass (= „sonstige Notlage“) befinden.

 

Die Gelder sind beim Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertragsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) mit Meldebogen nebst den Kostenübernahmeerklärungen und der tabellarischen Kostenaufstellung zu beantragen. Die tabellarische Kostenaufstellung ist über Frau Ongherth, Tel.: 233-41633 erhältlich.

 

Für das 1. SHJ ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich, welche den Gültigkeitszeitraum vom 01.09. des Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres ausweist. Entgegen dem regulären Schuljahr, beginnt für die Beantragung von Bildung- und Teilhabeleistungen das 2. Schulhalbjahr erst am 01.03. und endet zum 31.08.

 

Gebührenfinanzierte Betreuungseinrichtung

 

Bei städtischen Betreuungseinrichtungen, welche über Gebühren finanziert sind, erfolgt die Gebührenminderung hinsichtlich der Mittagsverpflegung über RBS-A-4 oder RBS-KITA.

 

Leistungen für ein-/mehrtägige Ausflüge

 


Freifinanzierte Betreuungseinrichtung

 

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden ein- und mehrtägige Ausflüge des KOGA-Partners über RBS-GV1/BuT ausgezahlt werden.

 

Die Gelder sind beim Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertragsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) mit Meldebogen nebst den Kostenübernahmeerklärungen und der tabellarischen Kostenaufstellung zu beantragen. Die tabellarische Kostenaufstellung ist über Frau Ongherth, Tel.: 233-41633 erhältlich.

 

Eintägige Ausflüge

 

Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine Veranstaltung des KOGA-Partners handeln, welche im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung einzuordnen ist. Zu den Ausflügen zählen in der Regel Ausflüge in den Zoo oder in ein Puppentheater. Ebenso können Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten des KOGA-Partner stattfinden wie z.B. Theateraufführungen oder Zirkusprojekte als eintägiger Ausflug anerkannt werden. Neben Eintrittsgeldern werden auch Fahrtkosten und Ausleihgebühren (bspw. bei Ski- und Rodelausflügen) zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen gezählt. Nicht abrechenbar sind Lunchpakete.

 

Mehrtägige Ausflüge

 

Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung des KOGA-Partners handelt, mit mindestens einer Übernachtung außerhalb der Räumlichkeiten des KOGA-Partners.

 


Gebührenfinanzierte Betreuungseinrichtung

 

analog den Leistungen für ein-/mehrtägige Ausflüge bei freifinanzierten Betreuungseinrichtungen

 

Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin bei Fragen zur Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in freifinanzierten Betreuungseinrichtungen und für ein-/mehrtägige Ausflüge von frei- und gebührenfinanzierten Betreuungseinrichtungen: Frau Ongherth, Tel: 089/233-41633 oder foerdmittagessen.rbs@muenchen.de


Antragsformular

Meldebogen für nicht-städtische KoGa-Partner