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<span style="font-size:medium">In unserer [http://www.efas-muenchen.de/images/7/70/Anlage_1_BTL_Meldeformblatt.pdf tabellarischen Übersicht] werden Sie gebeten, dass Sie die BG-Nummer bzw. ALLEGRO-Nummer oder das Aktenzeichen&nbsp;angeben. Wir benötigen diese Angaben, da wir diese Nummern an das Sozialreferat bzw. Jobcenter weiterleiten, damit die Eltern der Schülerinnen und Schüler bzw. bei Volljährigen diese selbst, durch den zuständigen Sachbearbeiter des Sozialreferates bzw. Jobcenters rechtzeitig aufgefordert werden können, die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung zu beantragen. Die Übermittlung der Daten ist datenschutzrechtlich mit der Datenschutzbeauftragten des Referates für Bildung und Sport abgestimmt. Wir übermitteln die Daten auch nur von den Schülerinnen und Schülern, deren Kostenübernahmeerklärungen in Kürze auslaufen.</span>
<span style="font-size:medium;">In unserer [https://efas.muenchen.de/images/8/89/Anlage_BTL_TabelleMeldebogen_KE-Erfassung_ausfuellbar_0918.pdf tabellarischen Übersicht] werden Sie gebeten, dass Sie die BG-Nummer bzw. ALLEGRO-Nummer oder das Aktenzeichen&nbsp;angeben. Wir benötigen diese Angaben, da wir diese Nummern an das Sozialreferat bzw. Jobcenter weiterleiten, damit die Eltern der Schülerinnen und Schüler bzw. bei Volljährigen diese selbst, durch den zuständigen Sachbearbeiter des Sozialreferates bzw. Jobcenters rechtzeitig aufgefordert werden können, die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung zu beantragen. Die Übermittlung der Daten ist datenschutzrechtlich mit der Datenschutzbeauftragten des Referates für Bildung und Sport abgestimmt. Wir übermitteln die Daten auch nur von den Schülerinnen und Schülern, deren Kostenübernahmeerklärungen in Kürze auslaufen.</span>


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'''Wieso diese unterschiedlichen Nummern?'''
<span style="font-size:medium;">'''Wieso diese unterschiedlichen Nummern?'''</span>


Die BG-Nummer bzw. ALLEGRO-Nummer ist bei den Kostenübernahmeerklärungen nach SGB II und nach&nbsp;AsylbLG erforderlich. Das Aktenzeichen bei den SGB XII oder BKGG Kostenübernahmeerklärungen.
<span style="font-size:medium;">Die BG-Nummer bzw. ALLEGRO-Nummer ist bei den Kostenübernahmeerklärungen nach SGB II und nach&nbsp;AsylbLG erforderlich. Das Aktenzeichen bei den SGB XII- oder BKGG-Kostenübernahmeerklärungen.</span>


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'''Wo sind die Angaben auf der Kostenübernahmeerklärung aufzufinden?'''
<span style="font-size:medium;">'''Wo sind die Angaben auf der Kostenübernahmeerklärung aufzufinden?'''</span>


Die BG-Nummern bzw. Aktenzeichen befinden sich auf den Kostenübernahmeerklärungen stets oben rechts.&nbsp;
<span style="font-size:medium;">Die BG-Nummern bzw. Aktenzeichen befinden sich auf den Kostenübernahmeerklärungen stets oben rechts.&nbsp;</span>

Aktuelle Version vom 7. April 2022, 11:00 Uhr

In unserer tabellarischen Übersicht werden Sie gebeten, dass Sie die BG-Nummer bzw. ALLEGRO-Nummer oder das Aktenzeichen angeben. Wir benötigen diese Angaben, da wir diese Nummern an das Sozialreferat bzw. Jobcenter weiterleiten, damit die Eltern der Schülerinnen und Schüler bzw. bei Volljährigen diese selbst, durch den zuständigen Sachbearbeiter des Sozialreferates bzw. Jobcenters rechtzeitig aufgefordert werden können, die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung zu beantragen. Die Übermittlung der Daten ist datenschutzrechtlich mit der Datenschutzbeauftragten des Referates für Bildung und Sport abgestimmt. Wir übermitteln die Daten auch nur von den Schülerinnen und Schülern, deren Kostenübernahmeerklärungen in Kürze auslaufen.

 

Wieso diese unterschiedlichen Nummern?

Die BG-Nummer bzw. ALLEGRO-Nummer ist bei den Kostenübernahmeerklärungen nach SGB II und nach AsylbLG erforderlich. Das Aktenzeichen bei den SGB XII- oder BKGG-Kostenübernahmeerklärungen.

 

Wo sind die Angaben auf der Kostenübernahmeerklärung aufzufinden?

Die BG-Nummern bzw. Aktenzeichen befinden sich auf den Kostenübernahmeerklärungen stets oben rechts.