Eintägige Schulausflüge: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine „schulische Veranstaltung“ handeln. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung als '''schulische Veranstaltung''' einzuordnen ist, trifft allein die jeweilige Schule. Für einen Schulausflug in diesem Sinne ist außerdem Voraussetzung, dass die '''Räumlichkeiten der Schule verlassen''' werden. Daher sind Schulveranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden wie z. B. Theateraufführungen oder Schulfeste <u>keine</u> eintägigen Schulausflüge. Weiteres Kriterium ist außerdem noch, dass der Ausflug nur '''einen Tag''' dauern darf. | <span style="font-size:medium">Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine „schulische Veranstaltung“ handeln. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung als '''schulische Veranstaltung''' einzuordnen ist, trifft allein die jeweilige Schule. Für einen Schulausflug in diesem Sinne ist außerdem Voraussetzung, dass die '''Räumlichkeiten der Schule verlassen''' werden. Daher sind Schulveranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden wie z. B. Theateraufführungen oder Schulfeste <u>keine</u> eintägigen Schulausflüge. Weiteres Kriterium ist außerdem noch, dass der Ausflug nur '''einen Tag''' dauern darf.</span> | ||
Zu den eintägigen Schulausflügen zählen typischerweise Ausflüge in den Zoo, ins Puppentheater oder aber auch sog. Wintertage. Fahrten ins Skilager, die die ganze Woche dauern, zählen hingegen nicht mehr zu den eintägigen | <span style="font-size:medium">Zu den eintägigen Schulausflügen zählen typischerweise Ausflüge in den Zoo, ins Puppentheater oder aber auch sog. Wintertage. Fahrten ins Skilager, die die ganze Woche dauern, zählen hingegen nicht mehr zu den eintägigen Schulausflügen, sondern zu den mehrtägigen Schulausflügen. Neben den Eintrittsgeldern zählen auch die Fahrtkosten zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen.</span> | ||
Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen können über die Ausflugskosten abgerechnet werden. Anders bei einem sog. Lunchpaket, das dann über BuT-Mittagsverpflegung abgerechnet werden muss. | <span style="font-size:medium">Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen können über die Ausflugskosten abgerechnet werden. Anders bei einem sog. Lunchpaket, das dann über BuT-Mittagsverpflegung abgerechnet werden muss. </span> | ||
<span style=" | <span style="font-size:medium"><span style="line-height:normal">Der Preis pro Kind für eintägige Schulausflüge sollte so ermittelt werden, dass die geschätzten Kosten für ein Kind für das gesamte Schulhalbjahr abgedeckt werden können. Es sollten am Ende des Schulhalbjahres keine hohen Beträge an Restmitteln überbleiben. </span><span style="line-height:normal">Die Pauschale pro Kind errechnet sich wie folgt:</span></span> | ||
<div><u>Berechnungsformel:</u> Preis = <u>geschätzte Kosten der Ausflüge aller BuT-Kinder im SHJ</u></div> <div> Anzahl aller BuT-Kinder im SHJ</div> | <div><span style="font-size:medium"><u>Berechnungsformel:</u> Preis = <u>geschätzte Kosten der Ausflüge aller BuT-Kinder im SHJ</u></span></div> <div><span style="font-size:medium"> Anzahl aller BuT-Kinder im SHJ</span></div> | ||
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Version vom 14. November 2023, 11:56 Uhr
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden auch die eintägigen Schulausflüge an den Schulen bezuschusst.
Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine „schulische Veranstaltung“ handeln. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung als schulische Veranstaltung einzuordnen ist, trifft allein die jeweilige Schule. Für einen Schulausflug in diesem Sinne ist außerdem Voraussetzung, dass die Räumlichkeiten der Schule verlassen werden. Daher sind Schulveranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden wie z. B. Theateraufführungen oder Schulfeste keine eintägigen Schulausflüge. Weiteres Kriterium ist außerdem noch, dass der Ausflug nur einen Tag dauern darf.
Zu den eintägigen Schulausflügen zählen typischerweise Ausflüge in den Zoo, ins Puppentheater oder aber auch sog. Wintertage. Fahrten ins Skilager, die die ganze Woche dauern, zählen hingegen nicht mehr zu den eintägigen Schulausflügen, sondern zu den mehrtägigen Schulausflügen. Neben den Eintrittsgeldern zählen auch die Fahrtkosten zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen.
Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen können über die Ausflugskosten abgerechnet werden. Anders bei einem sog. Lunchpaket, das dann über BuT-Mittagsverpflegung abgerechnet werden muss.
Der Preis pro Kind für eintägige Schulausflüge sollte so ermittelt werden, dass die geschätzten Kosten für ein Kind für das gesamte Schulhalbjahr abgedeckt werden können. Es sollten am Ende des Schulhalbjahres keine hohen Beträge an Restmitteln überbleiben. Die Pauschale pro Kind errechnet sich wie folgt: