Zuständigkeiten Flüchtlingskinder: Unterschied zwischen den Versionen
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Aufgrund einer gestiegenen Zahl von Nachfragen, möchten wir hinweisen, dass Flüchtlingskinder in der Regel beim Amt für Wohnen und Migration in der Franziskaner Str. 6-8 betreut werden und Kostenübernahmeerklärungen für das schulische Mittagessen und/oder eintägige Schulausflüge im Rahmen von Bildung und Teilhabe dort ausgestellt werden. Näheres, u.a. auch Informationen zu Bildung und Teilhabe, entnehmen Sie bitte dem [ | |||
Aufgrund einer gestiegenen Zahl von Nachfragen, möchten wir hinweisen, dass Flüchtlingskinder in der Regel beim Amt für Wohnen und Migration in der Franziskaner Str. 6-8 betreut werden und Kostenübernahmeerklärungen für das schulische Mittagessen und/oder eintägige Schulausflüge im Rahmen von Bildung und Teilhabe dort ausgestellt werden. Näheres, u.a. auch Informationen zu Bildung und Teilhabe, entnehmen Sie bitte dem [https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Wirtschaftliche-Hilfe-Fluechtlinge.html Internetangebot ]des Amtes für Wohnen und Migration. | |||
Bei '''unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen''' ist das [https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Jugendamt/Finanzielle-Hilfen/wirtschaftliche-Jugendhilfe.html Stadtjugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe,] zuständig. | Bei '''unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen''' ist das [https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Jugendamt/Finanzielle-Hilfen/wirtschaftliche-Jugendhilfe.html Stadtjugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe,] zuständig. | ||
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Version vom 25. März 2021, 17:44 Uhr
Aufgrund einer gestiegenen Zahl von Nachfragen, möchten wir hinweisen, dass Flüchtlingskinder in der Regel beim Amt für Wohnen und Migration in der Franziskaner Str. 6-8 betreut werden und Kostenübernahmeerklärungen für das schulische Mittagessen und/oder eintägige Schulausflüge im Rahmen von Bildung und Teilhabe dort ausgestellt werden. Näheres, u.a. auch Informationen zu Bildung und Teilhabe, entnehmen Sie bitte dem Internetangebot des Amtes für Wohnen und Migration.
Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist das Stadtjugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe, zuständig.