Kooperativer Ganztag: Unterschied zwischen den Versionen
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*[https://efas.muenchen.de/images/c/c0/Meldebogen_staedtischer_KoGaPartner_1SHJ_befüllbar.pdf <span style="font-size:larger">Meldebogen für städtische KoGa-Partner</span>] | *[https://efas.muenchen.de/images/c/c0/Meldebogen_staedtischer_KoGaPartner_1SHJ_befüllbar.pdf <span style="font-size:larger">Meldebogen für städtische KoGa-Partner</span>] | ||
*[http://www.efas-muenchen.de/images/e/ea/Anlage_2_BTL_Tabelle_KE-Erfassung_ausfuellbar.pdf <span style="font-size:larger">Anlage zum Meldebogen (Tabelle)</span>] | *[http://www.efas-muenchen.de/images/e/ea/Anlage_2_BTL_Tabelle_KE-Erfassung_ausfuellbar.pdf <span style="font-size:larger">Anlage zum Meldebogen (Tabelle)</span>] | ||
Version vom 5. April 2022, 20:51 Uhr
Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehrtägige Ausflüge im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung
Mit Stadtratsbeschluss vom 10.04.2018 wurde die Umsetzung des Modellprojekts der Kooperativen Ganztagsbildung im Grundschulbereich beschlossen.
Für die Ganztagsbetreuung von Schulkinder ist eine Mittagsverpflegung erforderlich. Diese ist Teil des pädagogischen Angebots und wird vom Ganztagskooperationspartner (nachfolgend als GK-Partner benannt) organisiert.
Hierbei gibt es im Vergleich zum bisherigen Verfahren einige Veränderungen.
I. Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
1. freifinanzierte Betreuungseinrichtungen
Anspruch auf Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Schüler*Innen, die im SGB II-, SGB XII-, Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Bezug nach BKiGG stehen und darüber hinaus auch solche Schüler*Innen, die zwar keine der genannten Leistungen beziehen, sich aber in einem vergleichbarem finanziellen Engpass (= „sonstige Notlage“) befinden. Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr pauschal berechnet. Die Pauschale errechnet sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:
Durchschnittlicher Mittagessenpreis x 95* Schultage x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen
Zur Berechnung der Anzahl der Schultage werden die Vorgaben des StMAS angewandt, wonach pro Schuljahr bis zu 190 Schultage anzusetzen sind, was somit pro Schulhalbjahr 95 Schultage ergibt (Schreiben vom 07.10.2013, VI 1/7013-1/1).
Werden seitens der KoGa-Einrichtungen in freier Trägerschaft monatliche Pauschalen für die Mittagsverpflegung abgerechnet, so ist eine entsprechende Information über die Abrechnungsmodalitäten mit Antragstellung einzureichen.
Zu beachten ist, dass gemäß Überlassungsvertrag alle KoGa-Einrichtungen in freier Trägerschaft mindestens ein Gericht mit derzeit 3,95 EUR pro Essen anbieten müssen. Günstigere oder teurere Gerichte können zusätzlich angeboten werden. Die Eltern müssen jedoch die Möglichkeit haben, für ihr Kind ein Gericht für 3,95 EUR zu erhalten. In Verbindung mit BuT wird der Betrag ausgeglichen, den das Gericht tatsächlich gekostet hat. Es wird also nicht nur das Gericht für 3,95 EUR ausgeglichen, sondern das, was die Eltern tatsächlich gewählt haben. BuT sieht keine Pflicht vor, das günstigste Gericht zu wählen.
Für das 1. SHJ ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich, welche den Gültigkeitszeitraum vom 01.09. des Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres ausweist. Entgegen dem regulären Schuljahr, beginnt für die Beantragung von BuT-Leistungen das 2. Schulhalbjahr erst am 01.03. und endet zum 31.08.
Folgende Modellstandorte reichen den „Antrag des nicht-städtischen Kooperationspartners auf Gewährung von Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehrtägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket" bei RBS-GV1/BuT ein.
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Grundschule |
GK-Partner |
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Bernaystr. |
ab Schuljahr 2021/2022 |
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Emmy-Noether-Str. |
ab Schuljahr 2021/2022 |
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Gustl-Bayrhammer-Str. |
Kreisjugendring München |
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Helmut-Schmidt-Allee |
Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission e. V. |
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Pfanzeltplatz |
Arbeiterwohlfahrt München |
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Ruth-Drexel-Str. |
Caritas München |
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Schrobenhausener Str. |
Initiativgruppe e. V. |
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Waldmeisterstr. |
ab Schuljahr 2021/2022 |
2. gebührenfinanzierte Betreuungseinrichtung
Bei städtischen Betreuungseinrichtungen, welche über Gebühren finanziert sind, erfolgt die Gebührenminderung hinsichtlich der Mittagsverpflegung über die Zentrale Gebührenstelle des Referates für Bildung und Sport.
Für weitere Informationen wenden sich folgende Modellstandorten bitte an kitasb.zg.rbs@muenchen.de
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Grundschule |
GK-Partner |
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Baierbrunner Str. |
Städt. Tagesheim |
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Bauhausplatz |
Städt. Tagesheim |
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Berg-am-Laim-Str. |
Städt. Tagesheim |
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Camerloherstr. |
ab Schuljahr 2021/2022 |
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Haimhauserstr. |
ab Schuljahr 2021/2022 |
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Hanselmannstr. |
Städt. Hort |
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Helmholtzstr. |
ab Schuljahr 2021/2022 |
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Konrad-Celtis-Str. |
Städt. Tagesheim |
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Lincolnstr. |
ab Schuljahr 2021/2022 |
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Mariahilfplatz |
Städt. Hort |
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Ravensburger Ring |
Städt. Tagesheim |
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Schererplatz |
Städt. Hort |
II. Zuschuss für eintägige Schulausflüge und ein-/mehrtägige GK-Ausflüge
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden auch eintägige Schulausflüge an den Schulen bezuschusst. Als Neuerung ist zu nennen, dass künftig auch ein- und mehrtägige Ausflüge des GK-Partners über RBS-GV1/BuT ausgezahlt werden.
1. Eintägige Schulausflüge (nur Grundschulbereich)
Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine „schulische Veranstaltung“ handeln. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung als schulische Veranstaltung einzuordnen ist, trifft allein die jeweilige Schule. Für einen Schulausflug in diesem Sinne ist zwingend Voraussetzung, dass die Räumlichkeiten der Schule verlassen werden. Daher sind Schulveranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden wie z. B. Theateraufführungen oder Schulfeste keine eintägigen Schulausflüge. Weiteres Kriterium ist, dass der Ausflug nur einen Tag dauern darf. Zu den eintägigen Schulausflügen zählen typischerweise Ausflüge in den Zoo, ins Puppentheater oder Museum. Neben den Eintrittsgeldern zählen auch die Fahrtkosten zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen.
Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr berechnet.
Bitte reichen Sie hierzu den "Antrag der Kooperativen Ganztagsschule auf Gewährung von Leistungen für eintägige Schulausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket" ohne Angaben zur Mittagsverpflegung bei RBS-GV1/BuT ein.
Die Zuschüsse errechnen sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:
Summe der voraussichtlichen Kosten für eintägige Schulausflüge/SHJ x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen
2. freifinanzierte (nicht-städtische) Betreuungseinrichtung
2.1. eintägige Ausflüge
Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine Veranstaltung des GK-Partners handeln, welche im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung einzuordnen ist. Voraussetzung ist, dass die Räumlichkeiten des GK-Partners verlassen werden (Bsp. siehe II.1) und der Ausflug nur einen Tag andauert. Neben Eintrittsgeldern werden auch Fahrtkosten zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen gezählt.
Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr berechnet. Bitte reichen Sie hierzu den "Antrag des nicht-städtischen Kooperationspartners auf Gewährung von Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehrtägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket" bei RBS-GV1/BuT ein.
Die Zuschüsse errechnen sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:
Summe der voraussichtlichen Kosten für eintägige Ausflüge/SHJ x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen
2.2. mehrtägige Ausflüge
Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung des GK-Partners handelt, bei der mehr als ein/e Schüler*in teilnimmt und mindestens eine Übernachtung außerhalb der Räumlichkeiten des GK-Partners stattfindet.
Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr berechnet. Bitte reichen Sie hierzu den "Antrag des nicht-städtischen Kooperationspartners auf Gewährung von Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehrtägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket" bei RBS-GV1/BuT ein.
Die Zuschüsse errechnen sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:
Summe der voraussichtlichen Kosten für mehrtägige Ausflüge/SHJ x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen
3. gebührenfinanzierte (städtische) Betreuungseinrichtung
3.1. eintägige Ausflügen
Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine Veranstaltung des GK-Partners handeln, welche im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung einzuordnen ist. Voraussetzung ist, dass die Räumlichkeiten des GK-Partners verlassen werden (Bsp. siehe II.1) und der Ausflug nur einen Tag andauert. Neben Eintrittsgeldern werden auch Fahrtkosten zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen gezählt.
Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr berechnet. Bitte reichen Sie hierzu den "Antrag des städtischen Kooperationspartners auf Gewährung von Leistungen für ein-/mehrtägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket" bei RBS-GV1/BuT ein.
Die Zuschüsse errechnen sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:
Summe der voraussichtlichen Kosten für eintägige Ausflüge/SHJ x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen
3.2. mehrtägige Ausflüge
Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung des GK-Partners handelt, bei der mehr als ein/e Schüler*in teilnimmt und mindestens eine Übernachtung außerhalb der Räumlichkeiten des GK-Partners stattfindet.
Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr berechnet. Bitte reichen Sie hierzu den Antrag des städtischen Kooperationspartners auf Gewährung von Leistungen für ein-/mehrtägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket" bei RBS-GV1/BuT ein.
Die Zuschüsse errechnen sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:
Summe der voraussichtlichen Kosten für mehrtägige Ausflüge/SHJ x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen
* Bei 4 Verpflegungstagen/Woche = 76 Schultage/SHJ (vgl. Schreiben StMAS VI 1/0713-1/1)
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir selbstverständlich jederzeit telefonisch zur Verfügung.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier: