Kooperativer Ganztag: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. November 2023, 10:52 Uhr
Hier finden Sie Informationen zur Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehrtägige Ausflüge im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung (KOGA)
Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Freifinanzierte Betreuungseinrichtungen
Anspruch auf Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Schüler*Innen, die im SGB II-, SGB XII-, Wohngeld- oder Kinderzuschlag- nach BKiGG oder AsylbLG-Bezug stehen und darüber hinaus auch solche Schüler*Innen, die zwar keine der genannten Leistungen beziehen, sich aber in einem vergleichbarem finanziellen Engpass (= „sonstige Notlage“) befinden.
Die Gelder sind beim Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertragsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) mit Meldebogen nebst den Kostenübernahmeerklärungen und der tabellarischen Kostenaufstellung zu beantragen. Die tabellarische Kostenaufstellung ist über Frau Ongherth, Tel.: 233-41633 erhältlich.
Für das 1. SHJ ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich, welche den Gültigkeitszeitraum vom 01.09. des Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres ausweist. Entgegen dem regulären Schuljahr, beginnt für die Beantragung von Bildung- und Teilhabeleistungen das 2. Schulhalbjahr erst am 01.03. und endet zum 31.08.
Gebührenfinanzierte Betreuungseinrichtung
Bei städtischen Betreuungseinrichtungen, welche über Gebühren finanziert sind, erfolgt die Gebührenminderung hinsichtlich der Mittagsverpflegung über RBS-A-4 oder RBS-KITA.
Leistungen für ein-/mehrtägige Ausflüge
Freifinanzierte Betreuungseinrichtung
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden ein- und mehrtägige Ausflüge des KOGA-Partners über RBS-GV1/BuT ausgezahlt werden.
Die Gelder sind beim Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertragsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) mit Meldebogen nebst den Kostenübernahmeerklärungen und der tabellarischen Kostenaufstellung zu beantragen. Die tabellarische Kostenaufstellung ist über Frau Ongherth, Tel.: 233-41633 erhältlich.
Eintägige Ausflüge
Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine Veranstaltung des KOGA-Partners handeln, welche im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung einzuordnen ist. Voraussetzung ist, dass die Räumlichkeiten des KOGA-Partners verlassen werden und der Ausflug nur einen Tag andauert. Neben Eintrittsgeldern werden auch Fahrtkosten und Ausleihgebühren (bspw. bei Ski- und Rodelausflügen) zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen gezählt. Nicht abrechenbar sind Lunchpakete.
Mehrtägige Ausflüge
Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung des KOGA-Partners handelt, mit mindestens einer Übernachtung außerhalb der Räumlichkeiten des KOGA-Partners.
Gebührenfinanzierte Betreuungseinrichtung
analog den Leistungen für ein-/mehrtägige Ausflüge bei freifinanzierten Betreuungseinrichtungen
Ansprechpartnerin
Ansprechpartnerin bei Fragen zur Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in freifinanzierten Betreuungseinrichtungen und für ein-/mehrtägige Ausflüge von frei- und gebührenfinanzierten Betreuungseinrichtungen: Frau Ongherth, Tel: 089/233-41633 oder foerdmittagessen.rbs@muenchen.de