Kooperativer Ganztag
Mit Stadtratsbeschluss vom 10.04.2018 wurde die Umsetzung des Modellprojekts der Kooperativen Ganztagsbildung im Grundschulbereich beschlossen.
Für die Ganztagsbetreuung von Schulkindern ist eine Mittagsverpflegung erforderlich. Diese ist Teil des pädagogischen Angebots und wird vom Ganztagskooperationspartner (nachfolgend als GK-Partner benannt) organisiert.
Hierbei gibt es im Vergleich zum bisherigen Verfahren einige Änderungen:
I. Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
1. Freifinanzierte Betreuungseinrichtungen
Anspruch auf Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Schüler*Innen, die im SGB II-, SGB XII-, Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Bezug nach BKiGG stehen und darüber hinaus auch solche Schüler*Innen, die zwar keine der genannten Leistungen beziehen, sich aber in einem vergleichbaren finanziellen Engpass (= „sonstige Notlage“) befinden. Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr pauschal berechnet. Die Pauschale errechnet sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:
Durchschnittlicher Mittagessenpreis x 95 Schultage x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen
Zur Berechnung der Anzahl der Schultage werden die Vorgaben des StMAS angewandt, wonach pro Schuljahr bis zu 190 Schultage anzusetzen sind, was somit pro Schulhalbjahr 95 Schultage ergibt (Schreiben vom 07.10.2013, VI 1/7013-1/1)
Für das 1. SHJ ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich, welche den Gültigkeitszeitraum vom 01.09. des Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres ausweist. Entgegen dem regulären Schuljahr, beginnt für die Beantragung von BuT-Leistungen das 2. Schulhalbjahr erst am 01.03. und endet zum 31.08.
Folgende Modellstandorte reichen den „Antrag des nicht-städtischen Kooperationspartners auf Gewährung von Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehr-tägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ bitte bei RBS-GV1/BuT ein.
- Gustl-Bayrhammer-Str. (Kreisjugendring München)
- Helmut-Schmidt-Allee (Innere Mission e. V.)
- Pfanzeltplatz (Arbeiterwohlfahrt München)
- Ruth-Drexel-Str. (Caritas München)
2. Gebührenfinanzierte Betreuungseinrichtung
Bei städtischen Betreuungseinrichtungen, welche über Gebühren finanziert sind, erfolgt die Gebührenminderung hinsichtlich der Mittagsverpflegung über die Zentrale Gebührenstelle des Referates für Bildung und Sport. Für weitere Informationen wenden sich folgende Modellstandorte bitte an kitasb.zg.rbs@muenchen.de.
- Baierbrunner Str. (Städt. Tagesheim)
- Bauhausplatz (Städt. Tagesheim)
- Berg-am-Laim-Str. (Städt. Tagesheim)
- Hanselmannstr. (Städt. Hort)
- Konrad-Celtis-Str. (Städt. Tagesheim)
- Mariahilfplatz (Städt. Hort)
- Ravensburger Ring (Städt. Tagesheim)
- Schererplatz (Städt. Hort)
- Schrobenhausener Str. (Städt. Hort)
II. Zuschuss für ein- und mehrtägige Schulausflüge sowie ein-/mehrtägige Ausflüge der GK-Partner
1. Grundschulbereich
1. 1. eintägige Schulausflüge Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine „schulische Veranstaltung“ handeln. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung als schulische Veranstaltung einzuordnen ist, trifft allein die jeweilige Schule. Für einen Schulausflug in diesem Sinne ist außerdem Voraussetzung, dass die Räumlichkeiten der Schule verlassen werden. Daher sind Schulveranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden wie z. B. Theateraufführungen oder Schulfeste keine eintägigen Schulausflüge. Weiteres Kriterium ist außerdem noch, dass der Ausflug nur einen Tag dauern darf. Zu den eintägigen Schulausflügen zählen typischerweise Ausflüge in den Zoo, ins Puppentheater oder Museum. Neben den Eintrittsgeldern zählen auch die Fahrtkosten zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen.
Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr berechnet.
Bitte reichen Sie hierzu den „Antrag der Schule auf Gewährung von Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für eintägige Schulausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ ohne Angaben zur Mittagsverpflegung bei RBS-GV1/BuT ein.
Die Zuschüsse errechnen sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:
Summe der voraussichtlichen Kosten für eintägige Schulausflüge/SHJ x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen
1. 2. mehrtägige Schulausflüge
Die Beantragung läuft weiterhin durch die Erziehungsberechtigen über die jeweiligen Leistungssachbearbeiter*innen der Sozialbürgerhäuser.
2. Freifinanzierte und gebührenfinanzierte Betreuungseinrichtungen
2.1. eintägige Ausflüge
Das Abrechnungsverfahren befindet sich aktuell noch in Klärung. Hierzu erfolgen gesonderte Informationen.
2.2. mehrtägige Ausflüge
Das Abrechnungsverfahren befindet sich aktuell noch in Klärung. Hierzu erfolgen gesonderte Informationen.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir selbstverständlich jederzeit telefonisch zur Verfügung.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier:
- Meldebogen für Schulen
- Meldebogen für KoGa-Partner
- Anlage zum Meldebogen (Tabelle)