Kooperativer Ganztag

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Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehrtägige Ausflüge im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 10.04.2018 wurde die Umsetzung des Modellprojekts der Kooperativen Ganztagsbildung im Grundschulbereich beschlossen.

Für die Ganztagsbetreuung von Schulkinder ist eine Mittagsverpflegung erforderlich. Diese ist Teil des pädagogischen Angebots und wird vom Ganztagskooperationspartner (nachfolgend als GK-Partner benannt) organisiert.

Hierbei gibt es im Vergleich zum bisherigen Verfahren einige Veränderungen.

 

I. Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

1. freifinanzierte Betreuungseinrichtungen

Anspruch auf Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Schüler*Innen, die im SGB II-, SGB XII-, Wohngeld- oder Kinderzuschlag-Bezug nach BKiGG stehen und darüber hinaus auch solche Schüler*Innen, die zwar keine der genannten Leistungen beziehen, sich aber in einem vergleichbarem finanziellen Engpass (= „sonstige Notlage“) befinden. Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr pauschal berechnet. Die Pauschale errechnet sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:

Durchschnittlicher Mittagessenpreis x 95 Schultage*1 x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen

Zur Berechnung der Anzahl der Schultage werden die Vorgaben des StMAS angewandt, wonach pro Schuljahr bis zu 190 Schultage anzusetzen sind, was somit pro Schulhalbjahr 95 Schultage ergibt (Schreiben vom 07.10.2013, VI 1/7013-1/1)

Für das 1. SHJ ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich, welche den Gültigkeitszeit-raum vom 01.09. des Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres ausweist. Entgegen dem regulären Schuljahr, beginnt für die Beantragung von BuT-Leistungen das 2. Schulhalbjahr erst am 01.03. und endet zum 31.08.

Folgende Modellstandorte reichen den„Antragdesnicht-städtischenKooperationspartners auf Gewährung von Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehr-tägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ bitte an RBS-GV1/BuT.

 

Grundschule

GK-Partner

Bernaystr.

ab Schuljahr 2021/2022

Emmy-Noether-Str.

ab Schuljahr 2021/20222

Gustl-Bayrhammer-Str.

Kreisjugendring München

Helmut-Schmidt-Allee

Innere Mission e. V.

Pfanzeltplatz

Arbeiterwohlfahrt München

Ruth-Drexel-Str.

Caritas München

Schrobenhausener Str.

Initiativgruppe e. V.

Waldmeisterstr.

ab Schuljahr 2021/2022

 

2. gebührenfinanzierte Betreuungseinrichtung

Bei städtischen Betreuungseinrichtungen, welche über Gebühren finanziert sind, erfolgt die Gebührenminderung hinsichtlich der Mittagsverpflegung über die Zentrale Gebührenstelle des Referates für Bildung und Sport.

Für weitere Informationen wenden sich folgende Modellstandorten bitte an kitasb.zg.rbs@muenchen.de

 

Grundschule

GK-Partner

Baierbrunner Str.

Städt. Tagesheim

Bauhausplatz

Städt. Tagesheim

Berg-am-Laim-Str.

Städt. Tagesheim

Camerloherstr.

ab Schuljahr 2021/2022

Haimhauserstr.

ab Schuljahr 2021/2022

Hanselmannstr.

Städt. Hort

Helmholtzstr.

ab Schuljahr 2021/2022

Konrad-Celtis-Str.

Städt. Tagesheim

Lincolnstr.

ab Schuljahr 2021/2022

Mariahilfplatz

Städt. Hort

Ravensburger Ring

Städt. Tagesheim

Schererplatz

Städt. Hort

 

II. Zuschuss für eintägige Schulausflüge und ein-/mehrtägige GK-Ausflüge

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden auch eintägige Schulausflüge an den Schulen bezuschusst. Als Neuerung ist zu nennen, dass künftig auch ein- und mehrtägige Ausflüge des GK-Partners über RBS-GV1/BuT ausgezahlt werden.

 

1. Eintägige Schulausflüge (nur Grundschulbereich)

Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine „schulische Veranstaltung“ handeln. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung als schulische Veranstaltung einzuordnen ist, trifft allein die jeweilige Schule. Für einen Schulausflug in diesem Sinne ist zwingend Voraussetzung, dass die Räumlichkeiten der Schule verlassen werden. Daher sind Schulveranstaltungen, die in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden wie z. B. Theateraufführungen oder Schulfeste keine eintägigen Schulausflüge. Weiteres Kriterium ist außerdem noch, dass der Ausflug nur einen Tag dauern darf. Zu den eintägigen Schulausflügen zählen typischerweise Ausflüge in den Zoo, ins Puppentheater oder Museum. Neben den Eintrittsgeldern zählen auch die Fahrtkosten zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen.

Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr berechnet.

Bitte reichen Sie hierzu den „Antrag derKooperativen Ganztagsschuleauf Gewährung von Leistungen für eintägige Schulausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ ohne Angaben zur Mittagsverpflegungan RBS-GV1/BuT.

Die Zuschüsse errechnen sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:

Summe der voraussichtlichen Kosten für eintägige Schulausflüge/SHJ x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen

 

2. freifinanzierte (nicht-städtische) Betreuungseinrichtung

2.1. eintägige Ausflüge

Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine Veranstaltung des GK-Partners handeln, welche im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung einzuordnen ist. Voraussetzung ist, dass die Räumlichkeiten des GK-Partners verlassen werden (Bsp. siehe II.1) und der Ausflug nur einen Tag andauert. Neben Eintrittsgeldern werden auch Fahrtkosten zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen gezählt.

Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr berechnet. Bitte reichen Sie hierzu den „Antrag desnicht-städtischenKooperationspartners auf Gewährung von Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehrtägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“an RBS-GV1/BuT.

Die Zuschüsse errechnen sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:

Summe der voraussichtlichen Kosten für eintägige Ausflüge/SHJ x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen

 

2.2. mehrtägige Ausflüge

Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung des GK-Partners handelt, bei der mehr als ein/e Schüler*in teilnimmt und mindestens eine Übernachtung außerhalb der Räumlichkeiten des GK-Partners stattfindet.

Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr berechnet. Bitte reichen Sie hierzu den „Antrag desnicht-städtischenKooperationspartners auf Gewährung von Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für ein-/mehrtägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“an RBS-GV1/BuT.

Die Zuschüsse errechnen sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:

Summe der voraussichtlichen Kosten für mehrtägige Ausflüge/SHJ x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen

3. gebührenfinanzierte (städtische) Betreuungseinrichtung

3.1. eintägige Ausflügen

Bei einem eintägigen Ausflug muss es sich um eine Veranstaltung des GK-Partners handeln, welche im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung einzuordnen ist. Voraussetzung ist, dass die Räumlichkeiten des GK-Partners verlassen werden (Bsp. siehe II.1) und der Ausflug nur einen Tag andauert. Neben Eintrittsgeldern werden auch Fahrtkosten zu den abrechenbaren Zuschussbeträgen gezählt.

Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr berechnet. Bitte reichen Sie hierzu den „Antrag desstädtischenKooperationspartners auf Gewährung von Leistungen für ein-/mehrtägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“an RBS-GV1/BuT.

Die Zuschüsse errechnen sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:

Summe der voraussichtlichen Kosten für eintägige Ausflüge/SHJ x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen

 

3.2. mehrtägige Ausflüge

Voraussetzung ist, dass es sich um eine Veranstaltung des GK-Partners handelt, bei der mehr als ein/e Schüler*in teilnimmt und mindestens eine Übernachtung außerhalb der Räumlichkeiten des GK-Partners stattfindet.

Die Zuschüsse werden auf Antrag vom Referat für Bildung und Sport, Gast- und Vertagsschulwesen, Bildung und Teilhabe (RBS-GV1/BuT) für ein Schulhalbjahr berechnet. Bitte reichen Sie hierzu den „Antrag desstädtischenKooperationspartners auf Gewährung von Leistungen für ein-/mehrtägige Ausflüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“an RBS-GV1/BuT.

Die Zuschüsse errechnen sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:

Summe der voraussichtlichen Kosten für mehrtägige Ausflüge/SHJ x Anzahl der gemeldeten Schüler*Innen

Bei 4 Verpflegungstagen/Woche = 76 Schultage/SHJ (vgl. Schreiben StMAS VI 1/0713-1/1)

 

 

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir selbstverständlich jederzeit telefonisch zur Verfügung.

 

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier: