Zuständigkeiten Flüchtlingskinder

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Aufgrund einer gestiegenen Zahl von Nachfragen, möchten wir hinweisen, dass Flüchtlingskinder in der Regel beim Amt für Wohnen und Migration in der Franziskaner Str. 6-8 betreut werden und Kostenübernahmeerklärungen für das schulische Mittagessen und/oder eintägige Schulausflüge im Rahmen von Bildung und Teilhabe dort ausgestellt werden. Näheres, u.a. auch Informationen zu Bildung und Teilhabe, entnehmen Sie bitte dem Internetangebot des Amtes für Wohnen und Migration.

Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist das Stadtjugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe, zuständig.