Mittagsverpflegung

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Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird die gemeinschaftliche schulische Mittagsverpflegung bezuschusst. Neben dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es auch die freiwillige städtische Leistung sonstige finanzielle oder soziale Notlage, die für die Kinder geschaffen wurde, deren Eltern zwar keine Sozialleistungen erhalten, sich aber in einer ähnlich prekären finanziellen Situation befinden.
Hier können Sie das jeweils zuständige Sozialbürgerhaus ermitteln, in das die Eltern zur Beantragung der Zuschüsse aus dem Fördertopf sonstigen Notlage gehen müssen.


Unter der gemeinschaftlichen schulischen Mittagsverpflegung versteht man, dass das Mittagessen gemeinschaftlich in den Räumlichkeiten der Schule bzw. mit Wissen der Schule auch in anderen Räumen (zum Beispiel denen von Mittagsbetreuungen) von den Schülerinnen und Schülern eingenommen wird. Der Kauf von Lebensmittel bspw. am Schulkiosk kann nicht bezuschusst werden, da hier das Merkmal "gemeinschaftlich" nicht gegeben ist.

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt als Pauschale für ein Schulhalbjahr. Das bedeutet, dass GV1/BuT in der Regel immer für das halbe Schulhalbjahr bezahlt, auch wenn eine Kostenübernahmeerklärung nicht das komplette Schulhalbjahr umfasst. Ausschlaggebendes Kriterium hierbei ist, dass die Möglichkeit bestehen muss, dass eine Kostenübernahmeerklärung für mind. 4 Monate im Schulhalbjahr gültig ist. Ausführliche Informationen können Sie hier nachlesen.


Eine qualitative Anforderung an das Mittagessen gibt es im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes hingegen nicht. So fallen beispielsweise sowohl der bunte Salatteller als auch die Currywurst mit Pommes Frites unter den Begriff Mittagessen.

 

Die Pauschale errechnet sich für ein Schulhalbjahr wie folgt:

(Durchschnittlicher Mittagessenspreis x 95 (bzw. 76) Schultage x Anzahl der gemeldeten Kinder“.

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir zur Berechnung der Anzahl der Schultage die Vorgaben des StMAS anwenden, wonach pro Schuljahr bis zu 190 Schultage anzusetzen sind, was somit pro Schulhalbjahr 95 Schultage ergibt (Schreiben vom 07.10.2013, VI 1/0713-1/1). Bei einer Essensausgabe an 5 Tagen/Woche ergeben sich daher 95 Schultage, bei einer Essensausgabe von bis zu 4 Tagen/Woche setzen wir für die Berechnung 76 Schultage an.

Beispiel: Kostet das Mittagessen an der Schule durchschnittlich 3,60 Euro bei 10 gemeldeten leistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern und regelmäßig 5 Essenstagen pro Woche, so erhält die Schule für ein Schulhalbjahr eine Pauschale für die Mittagsverpflegung in Höhe von insg. 3.420.-- Euro (3,60 Euro x 95 Schultage x 10 Schüler/-innen).

Eine anderweitige individuelle Berechnung der Schultage ist ausnahmweise in Einzelfällen möglich, bitte kontakieren Sie uns hierfür bei Bedarf.


Nachmeldung für vergangene Schulhalbjahre:

Leistungen aus dem Bildungspaket für vergangene Schulhalbjahre können nur für den Gültigkeitszeitraum der Kostenübernahmeerklärung beantragt werden.

Für eine Nachmeldung ist ein separater Meldebogen erforderlich. Dieser ist zusammen mit den entsprechenden Kostenübernahmeerklärungen bei RBS-GV1/BuT einzureichen. Zudem wird der genaue Rechnungsbetrag oder eine entsprechende Rechnung für den betreffenden Zeitraum benötigt.


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