Wo steht was
In unserer tabellarischen Übersicht werden Sie gebeten, dass Sie die BG-Nummer bzw. ALLEGRO-Nummer, das Aktenzeichen oder den Sachbearbeiter angeben. Wir benötigen diese Angaben, da wir diese Nummern an das Sozialreferat bzw. Jobcenter weiterleiten, damit die Eltern der Schülerinnen und Schüler bzw. bei Volljährigen diese selbst, durch den zuständigen Sachbearbeiter des Sozialreferates bzw. Jobcenters rechtzeitig aufgefordert werden könne, die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung zu beantragen. Die Übermittlung der Daten ist datenschutzrechtlich mit der Datenschutzbeauftragten des Referates für Bildung und Sport abgestimmt. Wir übermitteln die Daten auch nur von den Schülerinnen und Schülern, deren Kostenübernahmeerklärungen in Kürze auslaufen.
Wieso diese unterschiedlichen Nummern?
Die BG-Nummer bzw. ALLEGRO-Nummer ist bei den Kostenübernahmeerklärungen nach SGB II erforderlich. Das Aktenzeichen bei den SGB XII oder BKGG Kostenübernahmeerklärungen. Der Sachbearbeiter bei den Kostenübernahmmeerklärungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Wo sind die Angaben auf der Kostenübernahmeerklärung aufzufinden?
Nachfolgend haben wir beispielhaft Kostenübernahmeerklärungen beigefügt, die Ihnen beim Auffinden der jeweiligen Daten helfen sollen. (Aus datenschutzrechtlichen Gründen, wurden bestimmte Angaben geschwärzt)