Restmittel: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn die BuT-Leistungen nicht restlos verwendet wurden und noch Restmittel vorhanden sind, geben Sie diese bitte auf dem Meldebogen an.
 
Wir werden den Restbetrag dann mit dem neuen Auszahlungbetrag verrechnen und entsprechend weniger ausbezahlen, sodass die Restmittel abgebaut werden können.
 
Eine Rückzahlung der nicht verwenden Restmittel findet nicht statt.

Version vom 29. Oktober 2020, 11:35 Uhr

 

Wenn die BuT-Leistungen nicht restlos verwendet wurden und noch Restmittel vorhanden sind, geben Sie diese bitte auf dem Meldebogen an.

Wir werden den Restbetrag dann mit dem neuen Auszahlungbetrag verrechnen und entsprechend weniger ausbezahlen, sodass die Restmittel abgebaut werden können.

Eine Rückzahlung der nicht verwenden Restmittel findet nicht statt.