Restmittel

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Die Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden grundsätzlich als Pauschalen ausbezahlt. Wenn die bereits ausgezahlten BuT-Mittel aus dem vorigen Schulhalbjahr nicht restlos verwendet wurden und somit noch Restmittel vorhanden sind, geben Sie diese bitte unbedingt auf dem Meldebogen an.

Hierbei ist zu beachten, dass Restmittel immer nur zum ersten Meldetermin eines Schulhalbjahres anzugeben sind, da es sonst zu mehrfachen Verrechnungen kommen kann. Die beantragten Gelder werden dann um die Restmittel gemindert. 

Falls die vorhandenen Restmittel jedoch für das aktuelle Schulhalbjahr noch ausreichend sind und Sie keine Gelder bzw. keine Auszahlung benötigen, können Sie dies im Antrag entsprechend kennzeichen.

 

Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Gelder nach Leistungsart getrennt verwaltet werden müssen. Sie erhalten Zuschüsse für die Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und als freiwilligen Zuschuss (sonstige Notlage), ebenso erhalten Sie Zuschüsse für eintägige Schulausflüge. Bitte geben Sie noch vorhandene Gelder, also die Restmittel, entsprechend der Leistungsart an.

Der Restbetrag wir von RBS-GV1/BuT mit dem neuen Auszahlungbetrag verrechnet und es wird entsprechend weniger ausbezahlt, sodass die Restmittel abgebaut werden können. Eine Rückzahlung der nicht verwenden Restmittel findet nicht statt. Bitte nehmen Sie aus Gründen der Nachweispflicht keinesfalls eine selbstständige Restmittelverrechnung vorort vor.

 

Schulen mit externen Anbietern bei der Mittagsverpflegung werden angehalten, diese Informationen an die Anbieter weiterzuleiten und dafür Sorge zu tragen, dass eine Angabe der verbleibenden Restmittel durch den Anbieter erfolgt.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter folgenden Nummern.