Restmittel: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn die BuT-Leistungen nicht restlos verwendet wurden und noch Restmittel vorhanden sind, geben Sie diese bitte auf dem Meldebogen an.
<span style="font-size:larger"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif">Die Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden grundsätzlich als Pauschalen ausbezahlt. Wenn die bereits ausgezahlten Bu-Mittel aus dem vorigen Schulhalbjahr nicht nicht restlos verwendet wurden und somit noch Restmittel vorhanden sind, geben Sie diese bitte unbedingt auf dem Meldebogen an.</span></span>


Wir werden den Restbetrag dann mit dem neuen Auszahlungbetrag verrechnen und entsprechend weniger ausbezahlen, sodass die Restmittel abgebaut werden können.
<span style="font-size:larger"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif">Der Restbetrag wir von RBS-GV1/BuT mit dem neuen Auszahlungbetrag verrechnet und es wird entsprechend weniger ausbezahlt, sodass die Restmittel abgebaut werden können. Eine Rückzahlung der nicht verwenden Restmittel findet nicht statt. Bitte nehmen Sie aus Gründen der Nachweispflicht keinesfalls eine selbstständige Restmittelverrechnung vorort vor.</span></span>


Eine Rückzahlung der nicht verwenden Restmittel findet nicht statt.
<span style="font-size:larger"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif">Schulen mit externen Anbietern bei der Mittagsverpflegung werden angehalten, diese Informationen an die Anbieter weiterzuleiten und dafür Sorge zu tragen, dass eine Angabe der verbleibenden Restmittel durch den Anbieter erfolgt.</span></span>
 
<span style="font-size:larger"><span style="font-family:Arial,Helvetica,sans-serif">Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter folgenden [[Nummern]].</span></span>

Version vom 29. Oktober 2020, 17:43 Uhr

Die Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden grundsätzlich als Pauschalen ausbezahlt. Wenn die bereits ausgezahlten Bu-Mittel aus dem vorigen Schulhalbjahr nicht nicht restlos verwendet wurden und somit noch Restmittel vorhanden sind, geben Sie diese bitte unbedingt auf dem Meldebogen an.

Der Restbetrag wir von RBS-GV1/BuT mit dem neuen Auszahlungbetrag verrechnet und es wird entsprechend weniger ausbezahlt, sodass die Restmittel abgebaut werden können. Eine Rückzahlung der nicht verwenden Restmittel findet nicht statt. Bitte nehmen Sie aus Gründen der Nachweispflicht keinesfalls eine selbstständige Restmittelverrechnung vorort vor.

Schulen mit externen Anbietern bei der Mittagsverpflegung werden angehalten, diese Informationen an die Anbieter weiterzuleiten und dafür Sorge zu tragen, dass eine Angabe der verbleibenden Restmittel durch den Anbieter erfolgt.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter folgenden Nummern.