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Bei der Befüllung unserer Formulare gibt es einige Punkte zu beachten. Wenn Sie diese berücksichtigen, so beschleunigt dies zum einen die Bearbeitung bei GV1/BuT und zum anderen müssen Sie nicht unsere Rückfragen beantworten.
Bei der Befüllung unserer Formulare gibt es einige Punkte zu beachten. Wenn Sie diese berücksichtigen, so beschleunigt dies zum einen die Bearbeitung bei GV1/BuT und zum anderen müssen Sie nicht unsere Rückfragen beantworten.


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- Sie können uns ENTWEDER die Kostenübernahmeerklärungen zuschicken ODER die [[Media:Tabellarische_Übersicht.pdf|tabellarische Übersicht]] . Beides zusammen ist nicht erforderlich. Sofern Sie die [[Media:Tabellarische_Übersicht.pdf|tabellarische Übersicht]] verwenden, benötigen wir aufgrund einiger Vorfälle auch '''immer''' eine Kopie der genehmigten Anträge [[Sonstige_Notlage|sonstige finanzielle oder soziale Notlage]].
- Sie können uns ENTWEDER die Kostenübernahmeerklärungen zuschicken ODER die [[Media:Tabellarische_Übersicht.pdf|tabellarische Übersicht]] . Beides zusammen ist nicht erforderlich. Sofern Sie die [[Media:Tabellarische_Übersicht.pdf|tabellarische Übersicht]] verwenden, benötigen wir aufgrund einiger Vorfälle auch '''immer''' eine Kopie der genehmigten Anträge [[Sonstige_Notlage|sonstige finanzielle oder soziale Notlage]].


- Häufig kommt es zu Problemen, ob uns '''Verlängerungen von Kostenübernahmeerklärungen''' gemeldet werden sollen oder nicht. Wir hoffen, anhand eines Beispiels diesen Fall klarer machen zu können:<br/>Angenommen, Sie haben uns bspw. zum Auszahlungstermin im Oktober des 1. Schulhalbjahres ein Kind gemeldet, dessen Kostenübernahmeerklärung am 31.10. ausgelaufen ist, so brauchen Sie uns innerhalb des 1. Schulhalbjahres die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung (ab 01.11.) nicht melden, da der Zuschuss für das 1. Schulhalbjahr ja schon ausbezahlt wurde. Sie müssen uns diese Kostenübernahmeerklärung erst wieder zum 2. Schulhalbjahr melden.
- Häufig kommt es zu Problemen, ob uns '''Verlängerungen von Kostenübernahmeerklärungen''' gemeldet werden sollen oder nicht. Wir hoffen, anhand eines Beispiels diesen Fall klarer machen zu können:<br/> Angenommen, Sie haben uns bspw. zum Auszahlungstermin im Oktober des 1. Schulhalbjahres ein Kind gemeldet, dessen Kostenübernahmeerklärung am 31.10. ausgelaufen ist, so brauchen Sie uns innerhalb des 1. Schulhalbjahres die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung (ab 01.11.) nicht melden, da der Zuschuss für das 1. Schulhalbjahr ja schon ausbezahlt wurde. Sie müssen uns diese Kostenübernahmeerklärung erst wieder zum 2. Schulhalbjahr melden.
 


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'''''Was gibt es beim Wohnort der Kinder zu beachten?'''''
'''''Was gibt es beim Wohnort der Kinder zu beachten?'''''
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'''''Restmittel'''''
'''''Restmittel'''''


Im Feld "Restmittel" auf dem [[Media:Meldeformblatt.pdf|Meldeformblatt]] müssen Sie nur die Restmittel für das Mittagessen angeben. Bitte beachten Sie, dass in das Feld "Mittagessenzuschüssen noch Restmittel in Höhe von _____.--€" '''nur''' Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eingetragen werden sollen. Sonstige Notlage zählt nicht dazu.
Im Feld "Restmittel" auf dem [[Media:Meldeformblatt.pdf|Meldeformblatt]] müssen Sie sowohl die Restmittel für das Mittagessen als auch die Restmittel für die eintägigen Schulausflüge angeben. Bitte beachten Sie, dass für die Mittagsverpflegung '''nur''' Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eingetragen werden sollen. Sonstige Notlage zählt nicht dazu.
 
Sie können bei den Abgabetagen entsprechend weniger Kinder melden,um ein „Anhäufen“ von Mitteln zu vermeiden. Auch wenn Mittel überschüssig sind, dürfen diese natürlich keinesfalls für andere Zwecke verwendet werden.


Restmittel für das Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Restmittel aus der [[Sonstige_Notlage|sonstigen finanziellen oder sozialen Notlage]] dürfen NICHT miteinander vermischt werden. Bei den Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich nämlich um Gelder des Bundes bzw. Landes. Bei der [[Sonstige_Notlage|sonstigen finanziellen oder sozialen Notlage]] handelt es sich um Gelder aus dem Budget der Stadt München.
Restmittel für das Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Restmittel aus der [[Sonstige_Notlage|sonstigen finanziellen oder sozialen Notlage]] dürfen NICHT miteinander vermischt werden. Bei den Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich nämlich um Gelder des Bundes bzw. Landes. Bei der [[Sonstige_Notlage|sonstigen finanziellen oder sozialen Notlage]] handelt es sich um Gelder aus dem Budget der Stadt München.


Restmittel für eintägige Schulausflüge bleiben dabei unberücksichtigt, da diese erfahrungsgemäß - wenn überhaupt - wesentlich geringer ausfallen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Zuschüsse für Mittagessen und eintägige Schulausflüge NICHT miteinander vermischen dürfen.
Auch die Zuschüsse für Mittagessen und eintägige Schulausflüge dürfen NICHT miteinander vermischen dürfen.


[[Hauptseite|Hauptseite]]
[[Hauptseite|Hauptseite]]

Version vom 29. Juni 2021, 13:39 Uhr

Bei der Befüllung unserer Formulare gibt es einige Punkte zu beachten. Wenn Sie diese berücksichtigen, so beschleunigt dies zum einen die Bearbeitung bei GV1/BuT und zum anderen müssen Sie nicht unsere Rückfragen beantworten.

Ausfüllen unserer Formulare

Bitte achten Sie darauf, dass Formulare (Meldebogen und tabellarische Übersicht) abgestempelt und unterschrieben sind. Die Kostenübernahmeerklärungen des Jobcenters bzw. Anträge auf sonstige finanzielle oder soziale Notlage sollten ebenfalls von der Schule abgestempelt sind. Dies soll als Nachweis dienen, dass das Kind tatsächlich an der schulischen Mittagsverpflegung und/oder den eintägigen Schulausflügen teilnimmt.

Hier haben wir Ihnen eine kleine Hilfe für das Befüllen des Meldeformblattes bereitgestellt.

Wie muss ich melden?

- Bitte senden Sie uns den Meldebogen und zugehörigen Kostenübernahmeerkärungen bzw. Anträge sonstige finanzielle oder soziale Notlage entweder per Fax oder per Rapport zu.

- Wir benötigen zu jedem Schulhalbjahr die genehmigten Anträge sonstige finanzielle oder soziale Notlage in Kopie.

- Wenn Sie uns schon ein Kind gemeldet haben, dann brauchen Sie uns die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung in diesem Schulhalbjahr nicht zu melden. Wir benötigen eine erneute Meldung erst im neuen Schul(halb)jahr.

- Sie können uns ENTWEDER die Kostenübernahmeerklärungen zuschicken ODER die tabellarische Übersicht . Beides zusammen ist nicht erforderlich. Sofern Sie die tabellarische Übersicht verwenden, benötigen wir aufgrund einiger Vorfälle auch immer eine Kopie der genehmigten Anträge sonstige finanzielle oder soziale Notlage.

- Häufig kommt es zu Problemen, ob uns Verlängerungen von Kostenübernahmeerklärungen gemeldet werden sollen oder nicht. Wir hoffen, anhand eines Beispiels diesen Fall klarer machen zu können:
Angenommen, Sie haben uns bspw. zum Auszahlungstermin im Oktober des 1. Schulhalbjahres ein Kind gemeldet, dessen Kostenübernahmeerklärung am 31.10. ausgelaufen ist, so brauchen Sie uns innerhalb des 1. Schulhalbjahres die Verlängerung der Kostenübernahmeerklärung (ab 01.11.) nicht melden, da der Zuschuss für das 1. Schulhalbjahr ja schon ausbezahlt wurde. Sie müssen uns diese Kostenübernahmeerklärung erst wieder zum 2. Schulhalbjahr melden.

 

Was gibt es beim Wohnort der Kinder zu beachten?

RBS-GV1/BuT kann nur die Kosten für Kinder übernehmen, die innerhalb der Landeshauptstadt München wohnen. Für Kinder, die im Umland wohnen, muss beim zuständigen Landratsamt (bspw. München, Fürstenfeldbruck...) die Kostenerstattung angemeldet werden.

Restmittel

Im Feld "Restmittel" auf dem Meldeformblatt müssen Sie sowohl die Restmittel für das Mittagessen als auch die Restmittel für die eintägigen Schulausflüge angeben. Bitte beachten Sie, dass für die Mittagsverpflegung nur Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eingetragen werden sollen. Sonstige Notlage zählt nicht dazu.

Restmittel für das Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie Restmittel aus der sonstigen finanziellen oder sozialen Notlage dürfen NICHT miteinander vermischt werden. Bei den Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich nämlich um Gelder des Bundes bzw. Landes. Bei der sonstigen finanziellen oder sozialen Notlage handelt es sich um Gelder aus dem Budget der Stadt München.

Auch die Zuschüsse für Mittagessen und eintägige Schulausflüge dürfen NICHT miteinander vermischen dürfen.

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