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Version vom 30. Januar 2018, 09:59 Uhr
- Gültigkeit von Kostenübernahmeerklärungen für das 2. Schulhalbjahr
Wir möchten darauf hinweisen, dass es eine Änderung zum 2. Schulhalbjahr gegeben hat. Entgegen dem regulären Schuljahr, beginnt für die Beantragung von BuT-Leistungen das 2. Schulhalbjahr erst am 1. März. Das bedeutet, dass die Kostenübernahmeerklärungen, die zum 28.02.17 ausgelaufen sind, nicht für das 2. Schulhalbjahr gelten. Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, da es in den vergangenen Jahren immer zum Schulhalbjahreswechsel vermehrt Nachfragen gab, welche Kostenübernahmeerklärungen nun für das 2. Schulhalbjahr gelten und welche nicht. Wir hoffen, dass wir damit das Verfahren etwas vereinfacht und transparenter gemacht haben.
- Neuer Infoflyer der Bezirkssozialarbeit
Uns wurden vom Sozialreferat Infoflyer der Bezirkssozialarbeit (BSA) übermittelt, da es Änderungen bei den Daten der Ansprechpartnerinnen und -partner sowie den Leistungen gegeben hat. Sie können gerne bei uns ein Exemplar anfordern ode es sich auf der Seite der Bezirkssozialarbeit (www.muenchen.de/sbh-bsa) downloaden. Die BSA ist unter anderem auch für die Genehmigung der Anträge auf sonstige Notlage an den Sozialbürgerhäusern zuständig.
- Wo finde ich BG-Nummer, Aktenzeichen usw. auf den Kostenübernahmeerklärungen?
Nachdem es immer wieder Unklarheiten gibt, an welcher Stelle der Kostenübernahmmerklärungen die Allegro- bzw. BG-Nummer usw. zu finden sind, haben wir für Sie eine kurze Übersicht mit den verschiedenen Kostenübernahmeerklärungen angefertigt. Dort sind die benötigten Angaben markiert hinterlegt. Hier geht es zur Übersicht.
- Neuerungen bei den sonstigen Notlagen zum Schuljahr 2016/17
Nachdem es in letzter Zeit zu Missverständnissen bei den sonstigen Notlagen gekommen ist, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass mit Beginn des Schuljahres 2016/17 zu jeder Meldung - insbesondere auch zum 2. Schulhalbjahr - immer auch Kopien der genehmigten Anträge der sonstigen Notlage mitzuschicken sind. Dies ist auch der Fall, wenn Sie uns die tabellarische Übersicht mitschicken. Hintergrund ist der, dass bei uns sonstige Notlagen beantragt wurden, obwohl die Eltern keinen genehmigten Antrag des Sozialbürgerhauses vorweisen konnten bzw. die Genehmigung durch das Sozialbürgerhaus versagt worden ist. Uns ist bewusst, dass dies mit Mehraufwand für Sie verbunden ist, aber leider zeigten die zuletzt erfolgten Überprüfungen, dass dieser Schritt erforderlich ist.
- Umstellung bei den Kostenübernahmeerklärungen von BG- auf Allegro-Nummer (betrifft nur § 28 SGB II)
Das Sozialreferat stellt aktuell bei den Kostenübernahmeerklärungen gem. § 28 SGB II von den bisherigen BG-Nummern auf sog. Allegro-Nummern um. Weitere Auswirkungen auf die Kostenübernahmeerklärungen hat dies nicht.
Die BG-Nummern haben das Format 84308BGxxxxxxx. Die Allegro-Nummern haben das Format 84308//xxxxxxx.
- Zuständiges Sozialbürgerhaus ermitteln
Über den Link http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1060763/ können Sie das zuständige Sozialbürgerhaus ermitteln, in welchem die Eltern sowohl für Anträge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket als auch für sonstige Notlage vorsprechen müssen.
- Nachmeldetermine
- Allgemeines zu Nachmeldeterminen
Da die Kostenübernahmeerklärungen antragspflichtig sind, werden diese vom Sozialbürgerhaus/Jobcenter/Amt für Wohnen und Migration je nach Antragseingang ausgestellt. So kommt es vor, dass Kostenübernahmeerklärungen auch während des laufenden Schul(halb)jahres ausgestellt werden. Aus diesem Grund bieten wir mehrmals im Schulhalbjahr Nachmeldetermine an, an denen Sie uns die Kostenübernahmeerklärungen der Kinder melden können, die Sie uns bis dahin noch nicht melden konnten.