Auszahlung der Pauschale
Wieso bezahlt GV3 einmal die komplette Pauschale und ein anderes Mal nur einen Teil?
Mit dem Sozialreferat wurde vereinbart, dass GV3 die komplette Pauschale für das Mittagessen dann ausbezahlen kann, wenn - eine Kostenübernahmeerklärung mindestens 4 Monate im Schulhalbjahr gültig ist - die theoretische Möglichkeit besteht, dass eine Kostenübernahmeerklärung auf mind. 4 Monate Laufzeit verlängert wird.
Insbesondere der 2. Fall, führt zu Verwirrungen. Wir möchten Ihnen hier etwas Hilfestellung anhand von Beispielen geben:
1. Sie beantragen zu Beginn des 1. Schulhalbjahres Zuschüsse für das Mittagessen. Dabei gilt die Kostenübernahmeerklärung von 01.09. bis 31.10. Die Kostenübernahmeerklärung gilt für 2 Monate, kann jedoch durch das Sozialreferat/Jobcenter verlängert werden.
Ergebnis: Ausbezahlung des vollen Zuschusses
2. Sie beantragen zu unserem 2. Nachmeldetermin im Dezember im 1. Schulhalbjahr Zuschüsse für das Mittagessen. Dabei gilt die Kostenübernahmeerklärung von 01.09. bis 31.10. Die Kostenübernahmeerklärung gilt für 2 Monate, kann jedoch durch das SozialreferatJobcenter verlängert werden.
Ergebnis: Ausbezahlung des vollen Zuschusses
3. Sie beantragen zu unserem 2. Nachmeldetermin im Dezember im Schulhalbjahr Zuschüsse für das Mittagessen. Dabei gilt die Kostenübernahmeerklärung von 01.12. bis 28.02., also 3 Monate im Schulhalbjahr. Eine Kostenübernahmeerklärung für den vorherigen Zeitraum existiert nicht. Da die Kostenübernahmeerklärung nicht auf eine Laufzeit von mehr als 4 Monaten im Schulhalbjahr verlängert werden kann, können wir nur den anteiligen Pauschalbetrag von 3 Monaten ausbezahlen.
Ergebnis: Ausbezahlung des anteiligen Zuschusses