Wer kann mit GV1 BuT abrechnen

Aus EFAS-Wiki
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Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei RBS-GV1/BuT nur die Schulen bzw. Mittagsbetreuungen die Leistungen beantragen können. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine staatliche, städtische oder private Schule handelt. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) bzw. Schüler/-innen können keine Leistungen bei RBS-GV1/BuT beantragen.

 

Doch gibt es ein paar Ausnahmen:
Gebührenfinanzierte Einrichtungen (wie bspw. städt. Horte) müssen ihre Leistungen mit dem Bereich RBS-KITA bzw. dem Sozialreferat und Jobcenter abrechnen. Kinder, die solche Einrichtungen besuchen, erhalten sog. Gebührenermäßigungen bzw. -befreiungen. Private Tagesheime können keinen Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Städt. Tagesheime erhalten Zuschüsse über RBS-KITA-SB-ZG.

Auf einer Übersicht des Sozialreferates können Sie sehen, ob Sie bei RBS-GV1/BuT oder bei der zentralen Gebührenstelle von RBS-KITA Zuschüsse für die Mittagsverpflegung beantragen können.

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