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Weshalb diese Informationsquelle?
Mit diesem Angebot will RBS-GV1/BuT (Team Mittagessen an Schulen) den Schulen und Mittagsbetreuungen die benötigten Informationen zur Beantragung der Zuschüsse für das gemeinschaftliche schulische Mittagessen und der eintägigen Schulausflüge zur Verfügung stellen. Ferner finden Sie unter "Nützliches zum Befüllen unserer Dokumente" auch eine Anleitung zum Befüllen unserer Meldebögen.
Bitte geben Sie den Link zu diesem Wiki nicht an die Eltern und Erziehungsberechtigten weiter, da für diese Zielgruppe ein gesondertes umfangreicheres Angebot des Sozialreferates zum kompletten Bildungs- und Teilhabepaket im Internet vorliegt. Bei Interesse können auch Sie dort noch weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket nachlesen, die über die Mittagsverpflegung und eintägige Schulausflüge hinausgehen.
Mailadresse von GV1/BuT: foerdmittagessen.rbs@muenchen.de
Faxnummer von GV1/BuT: 089/233-41639
Aktueller Meldetermin:
Der erste Meldetermin für das 1. Schulhalbjahr 2020/21 ist
Dienstag, der 29.09.2020.
Änderungen und Hinweise
- Informationen zum Umgang mit Restmitteln infolge der Schulschließungen
Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung müssen bereits im Schuljahr 2019/2020 ausgezahlte und nicht zweckentsprechend verwendete Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket als Restmittel im Meldeformular unter „Restmittel für Mittagsverpflegung“ angegeben werden. Die bestehenden Restmittel werden von RBS-GV1/BuT mit den beantragten Zuschüssen verrechnet. Bitte nehmen Sie keine Restmittelverrechnung vor Ort vor. Aus Gründen der Nachweispflicht gegenüber der Revision benötigen wir von allen Schulen die Angaben der Restmittel im Rahmen der Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Schulen mit externen Anbietern für die Mittagsverpflegung werden gebeten, diese Informationen an die Anbieter weiterzuleiten. Bezüglich der Leistungen aus Bildung und Teilhabe für eintägige Schulausflüge gilt selbiges: Bereits im Schuljahr 2019/2020 ausgezahlte Zuschüsse, welche nicht zweckentsprechend verwendet wurden, sind im Meldeformular unter „Restmittel für eintägige Ausflüge“ anzugeben. Auch hier erfolgt die Restmittelverrechnung durch RBS-GV1/BuT.
- Informationen zu den Auszahlungen im Frühjahr 2020
Aufgrund der außergewöhnlichen Lage wird die Antragstellung vorübergehend flexibler gestaltet: Anträge können bis auf weiteres unabhängig von den Meldeterminen bei uns eingereicht werden und werden trotzdem zeitnah bearbeitet. Bei Fragen oder speziellen Anliegen können Sie uns gerne kontaktieren.
- Informationen zur Gesetzesänderung (Starke-Familien-Gesetz)
Bitte beachten Sie, dass zum 01.08.2019 das neue Starke-Familien-Gesetz in Kraft tritt. Für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bedeutet dies, dass der 1€ Eigenanteil, welchen die Eltern bisher pro Mittagessen erbringen mussten, wegfällt. Weitere Informationen dazu haben Sie in unserer E-Mail vom 18.07.2019 erhalten.
Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden.
- Übermittlung der Verlängerungen von Kostenübernahmeerklärungen
Uns erreichen immer wieder Verlängerungen von Kostenübernahmeerklärungen für Schülerinnen und Schüler, für die bereits Mittel in dem Schulhalbjahr beantragt worden sind. Wir möchten Sie bitten, dass Sie uns nur Kostenübernahmeerklärungen von Schülerinnen und Schülern übermitteln, für die in dem jeweiligen Schulhalbjahr noch keine Mittel beantragt worden sind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, so können Sie uns vor Einreichung der Unterlagen vorab fragen. Der Abgleich der Unterlagen mit vorangegangenen Meldeterminen bindet bei GV1/BuT sehr viele Kapazitäten und verlängert unnötig die Bearbeitungsdauer, so dass alle Schulen noch länger auf die Auszahlung der Zuschüsse warten müssen. Vielleicht hilft Ihnen dieser kleine Merkspruch: Eine Schülerin bzw. ein Schüler braucht nur einmal pro Schulhalbjahr gemeldet zu werden.
- Überweisung der Zuschüsse auf das Bildungskonto
Wir wurden von GL2-FiBu darauf hingewiesen, dass die Zuschüsse aus dem Bildungspaket nur auf das sog. Bildungskonto einer Schule angewiesen werden dürfen, sofern die Gelder nicht an einen Caterer oder eine Mittagsbetreuung ausbezahlt werden sollen. Diese Regelung ergibt sich aus Ziffer 1.3.1 der "Dienstanweisung/Richtlinie für die Abwicklung der nichtstädtischen (fremden) Gelder bei den Geldeinhebestellen und die Verwaltung der Bankgirokonten (sog. Sonderkonten) an den städt./staatlichen schulischen Einrichtungen des Referates für Bildung und Sport (RBS)". Die Einhaltung der Vorschrift ist von uns ab sofort strikt umzusetzen.
BITTE BEACHTEN SIE: VON DER REGELUNG NICHT BETROFFEN SIND PRIVATE SCHULEN UND ÜBERWEISUNGEN AN MITTAGSBETREUUNGEN UND CATERER!
BITTE BEACHTEN SIE
Verlängerungen von Kostenübernahmeerklärungen von Kindern, die uns bereits im laufenden Schulhalbjahr gemeldet wurden, brauchen uns NICHT gemeldet zu werden. Wir bezahlen in der Regel immer die komplette Pauschale sowohl für Mittagessen als auch für die eintägigen Schulausflüge für das komplette Schulhalbjahr aus. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, so werden Sie von uns gesondert darüber informiert.
Themen
- Mittagsverpflegung
- eintägige Schulausflüge
- Sonstige Notlage
- Kooperativer Ganztag
- Zuständigkeiten bei GV1/BuT
- Zuständigkeiten bei Flüchtlingskindern
- Wer kann mit GV1/BuT abrechnen?
- Nützliches zum Befüllen unserer Formulare
- Wo stehen BG-Nummer, Aktenzeichen oder der Sachbearbeiter auf den Kostenübernahmeerklärungen?
Formulare
Meldebogen (kann am PC befüllt werden)
Anlage zum Meldebogen (Tabelle) (kann am PC nur befüllt, nicht jedoch abgespeichert werden)
zusätzliches Blatt für Tabelle (kann am PC nur befüllt, nicht jedoch abgespeichert werden)
Antragsformular "sonstige finanzielle oder soziale Notlage" (zum Ausdrucken)
Checkliste der wichtigsten Arbeitsschritte im Antragsverfahren
Archiv
Hier befinden sich Beiträge und Informationen, die schon älter oder bereits umgesetzt sind.