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*<u><span style="font-size:large"><span style="line-height:normal">Aus gegebenem Anlass möchten wir sie auf folgende Vorgaben bei der Beantragung und Verwaltung von BuT-Geldern hinweisen:</span></span></u>  
*<u><span style="font-size:large"><span style="line-height:normal">Aus gegebenem Anlass möchten wir sie auf folgende Vorgaben bei der Beantragung und Verwaltung von BuT-Geldern hinweisen:</span></span></u>  
**<span style="font-size:small;"><span style="line-height:normal">'''Nicht zu viel beantragen: '''Die Pauschale (sowohl Ausflug als auch Mittagsessenspreis) sollte so ermittelt werden, dass die Mittel zwar ausreichen, jedoch nicht deutlich über die tatsächlich benötigten Mittel hinausgehen. Am Ende des Schulhalbjahres sollten keine hohen Beträge an Restmitteln überbleiben.</span></span>  
**<span style="font-size:medium;"><span style="line-height:normal">'''Nicht zu viel beantragen: '''Die Pauschale (sowohl Ausflug als auch Mittagsessenspreis) sollte so ermittelt werden, dass die Mittel zwar ausreichen, jedoch nicht deutlich über die tatsächlich benötigten Mittel hinausgehen. Am Ende des Schulhalbjahres sollten keine hohen Beträge an Restmitteln überbleiben.</span></span>  
**<span style="font-size:small;">'''Nur <u>jene</u> Kinder beantragen, die tatsächlich Leistungen in Anspruch nehmen''': <span style="line-height:normal">Teilweise liegen Kostenübernahmeerklärungen von Familien vor, deren Kinder nicht an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung oder an den eintägigen Ausflügen teilnehmen. Diese Kinder sollen <u>nicht</u> für BuT-Leistungen gemeldet werden, da ansonsten Gelder ausgezahlt, jedoch nicht abgerufen werden und hohe Restmittelbeträge entstehen.</span></span>  
**<span style="font-size:medium;">'''Nur <u>jene</u> Kinder beantragen, die tatsächlich Leistungen in Anspruch nehmen''': <span style="line-height:normal">Teilweise liegen Kostenübernahmeerklärungen von Familien vor, deren Kinder nicht an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung oder an den eintägigen Ausflügen teilnehmen. Diese Kinder sollen <u>nicht</u> für BuT-Leistungen gemeldet werden, da ansonsten Gelder ausgezahlt, jedoch nicht abgerufen werden und hohe Restmittelbeträge entstehen.</span></span>  
**<span style="font-size:small;"><span style="line-height:normal">'''Anpassung der Pauschalen''': Falls regelmäßig hohe Restmittelbeträge am Ende eines Schulhalbjahres überbleiben, sollte die Pauschale anhand der Kosten der vergangenen Schulhalbjahre gemessen und nach unten korrigiert werden. Falls nötig, sollen zur Ermittlung der Pauschale Statistiken oder andere Kontrollmechanismen geführt werden.</span></span>  
**<span style="font-size:medium;"><span style="line-height:normal">'''Anpassung der Pauschalen''': Falls regelmäßig hohe Restmittelbeträge am Ende eines Schulhalbjahres überbleiben, sollte die Pauschale anhand der Kosten der vergangenen Schulhalbjahre gemessen und nach unten korrigiert werden. Falls nötig, sollen zur Ermittlung der Pauschale Statistiken oder andere Kontrollmechanismen geführt werden.</span></span>  
**<span style="font-size:small;"><span style="line-height:normal">'''Korrekte Kassen- und Kontenverwaltung''': Die Abteilung Finanzen weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass eine korrekte Kassen- und Kontenverwaltung zu erfolgen hat. Weitere Informationen sowie eine unterstützende Dokumentationstabelle finden Sie unter [http://www.efas-muenchen.de/index.php/Kontenverwaltung Themen/Kontenverwaltung].</span></span><br/> &nbsp;   
**<span style="font-size:medium;"><span style="line-height:normal">'''Korrekte Kassen- und Kontenverwaltung''': Die Abteilung Finanzen weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass eine korrekte Kassen- und Kontenverwaltung zu erfolgen hat. Weitere Informationen sowie eine unterstützende Dokumentationstabelle finden Sie unter [http://www.efas-muenchen.de/index.php/Kontenverwaltung Themen/Kontenverwaltung].</span></span><br/> &nbsp;   
*<u><span style="font-size:large">Informationen zur Einführung und Abrechnung der BuT-Leistungen an Schulstandorten mit Kooperativem Ganztagsangebot</span></u>  
*<u><span style="font-size:large">Informationen zur Einführung und Abrechnung der BuT-Leistungen an Schulstandorten mit Kooperativem Ganztagsangebot</span></u>  



Version vom 22. April 2021, 08:08 Uhr

Weshalb diese Informationsquelle?

Mit diesem Angebot will RBS-GV1/BuT (Team Mittagessen an Schulen) den Schulen und Mittagsbetreuungen die benötigten Informationen zur Beantragung der Zuschüsse für das gemeinschaftliche schulische Mittagessen und der eintägigen Schulausflüge zur Verfügung stellen. Ferner finden Sie unter "Nützliches zum Befüllen unserer Dokumente" auch eine Anleitung zum Befüllen unserer Meldebögen.

Bitte geben Sie den Link zu diesem Wiki nicht an die Eltern und Erziehungsberechtigten weiter, da für diese Zielgruppe ein gesondertes umfangreicheres Angebot des Sozialreferates zum kompletten Bildungs- und Teilhabepaket im Internet vorliegt. Bei Interesse können auch Sie dort noch weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket nachlesen, die über die Mittagsverpflegung und eintägige Schulausflüge hinausgehen.

Mailadresse von GV1/BuT: foerdmittagessen.rbs@muenchen.de

Faxnummer von GV1/BuT: 089/233-41639

 

 

Aktueller Meldetermin:

 

 

Der 1. Nachmeldetermin für das 2. Schulhalbjahr 2020/21 ist

Dienstag, der 08.06.2021.

 

 





Änderungen und Hinweise

  • Aus gegebenem Anlass möchten wir sie auf folgende Vorgaben bei der Beantragung und Verwaltung von BuT-Geldern hinweisen:
    • Nicht zu viel beantragen: Die Pauschale (sowohl Ausflug als auch Mittagsessenspreis) sollte so ermittelt werden, dass die Mittel zwar ausreichen, jedoch nicht deutlich über die tatsächlich benötigten Mittel hinausgehen. Am Ende des Schulhalbjahres sollten keine hohen Beträge an Restmitteln überbleiben.
    • Nur jene Kinder beantragen, die tatsächlich Leistungen in Anspruch nehmen: Teilweise liegen Kostenübernahmeerklärungen von Familien vor, deren Kinder nicht an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung oder an den eintägigen Ausflügen teilnehmen. Diese Kinder sollen nicht für BuT-Leistungen gemeldet werden, da ansonsten Gelder ausgezahlt, jedoch nicht abgerufen werden und hohe Restmittelbeträge entstehen.
    • Anpassung der Pauschalen: Falls regelmäßig hohe Restmittelbeträge am Ende eines Schulhalbjahres überbleiben, sollte die Pauschale anhand der Kosten der vergangenen Schulhalbjahre gemessen und nach unten korrigiert werden. Falls nötig, sollen zur Ermittlung der Pauschale Statistiken oder andere Kontrollmechanismen geführt werden.
    • Korrekte Kassen- und Kontenverwaltung: Die Abteilung Finanzen weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass eine korrekte Kassen- und Kontenverwaltung zu erfolgen hat. Weitere Informationen sowie eine unterstützende Dokumentationstabelle finden Sie unter Themen/Kontenverwaltung.
       
  • Informationen zur Einführung und Abrechnung der BuT-Leistungen an Schulstandorten mit Kooperativem Ganztagsangebot

Mit Stadtratsbeschluss vom 10.04.2018 wurde die Umsetzung des Modellprojekts der Kooperativen Ganztagsbildung im Grundschulbereich beschlossen. Auch für diese Form der schulischen Betreuung können Bildung und Teilhabeleistungen für Mittagsverpflegung und eintägige Schulausflüge geleistet werden. Alle Informationen zur Abrechnung für die Standorte mit einem kooperativen Ganztagsangebot finden Sie unter Themen/Kooperativer Ganztag.

  • Übermittlung der Verlängerungen von Kostenübernahmeerklärungen

Uns erreichen immer wieder Verlängerungen von Kostenübernahmeerklärungen für Schülerinnen und Schüler, für die bereits Mittel in dem Schulhalbjahr beantragt worden sind. Wir möchten Sie bitten, dass Sie uns nur Kostenübernahmeerklärungen von Schülerinnen und Schülern übermitteln, für die in dem jeweiligen Schulhalbjahr noch keine Mittel beantragt worden sind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, so können Sie uns vor Einreichung der Unterlagen vorab fragen. Der Abgleich der Unterlagen mit vorangegangenen Meldeterminen bindet bei GV1/BuT sehr viele Kapazitäten und verlängert unnötig die Bearbeitungsdauer, so dass alle Schulen noch länger auf die Auszahlung der Zuschüsse warten müssen. Vielleicht hilft Ihnen dieser kleine Merkspruch: Eine Schülerin bzw. ein Schüler braucht nur einmal pro Schulhalbjahr gemeldet zu werden.

BITTE BEACHTEN SIE: Verlängerungen von Kostenübernahmeerklärungen von Kindern, die uns bereits im laufenden Schulhalbjahr gemeldet wurden, brauchen uns NICHT gemeldet zu werden. Wir bezahlen in der Regel immer die komplette Pauschale sowohl für Mittagessen als auch für die eintägigen Schulausflüge für das komplette Schulhalbjahr aus. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, so werden Sie von uns gesondert darüber informiert.

 

Themen

Formulare

Meldebogen (kann am PC befüllt werden)

Anlage zum Meldebogen (Tabelle) (kann am PC nur befüllt, nicht jedoch abgespeichert werden)

zusätzliches Blatt für Tabelle (kann am PC nur befüllt, nicht jedoch abgespeichert werden)

Antragsformular "sonstige finanzielle oder soziale Notlage" (zum Ausdrucken)

Checkliste der wichtigsten Arbeitsschritte im Antragsverfahren

Archiv

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